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Konzessions- und Betreibermodelle sowie die Privatisierung öffentlicher Aufgaben im Bereich des Public Private Partnership (PPP) unterliegen regelmäßig der Nachprüfung durch Vergabekammern und die Vergabesenate der Oberlandesgerichte. Schon seit den ersten Schritten in diese Richtung durch die Anwendung des so genannten Mogendorfer Modells bis zur Vergabe von Autobahnkonzessionen im Rahmen des A-Modells und ÖPP-Hochbau-Projekten sind Anwälte von Leinemann & Partner bei der Beratung solcher Vergabeverfahren tätig. Wir beraten Auftraggeber des öffentlichen Bereichs bei der Durchführung von Ausschreibungen für die privat finanzierte Erbringung von Leistungen bzw. Errichtung von Gebäuden, die Erstellung von Ausschreibungsunterlagen und die Unterstützung bei der Vergabe. Ebenso beraten wir Bieter bei der Teilnahme an solchen Ausschreibungen, der Bewertung der Verdingungsunterlagen, der Abfassung von Angebotstexten und Nebenangeboten bis hin zur Begleitung bei Gesprächen im Verhandlungsverfahren im wettbewerblichen Dialog und der Vertragsgestaltung.
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