Auslandsbau

Auslandsbau

Bauen im Ausland bedeutet aus der Sicht deutscher Unternehmen neben den kulturellen Unterschieden vor allem das Verhandeln in einer anderen Sprache und einer anderen Rechtsordnung. LEINEMANN PARTNER RECHTSANWÄLTE können unter den 60 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die der Sozietät angehören, Kompetenz in rund 16 verschiedenen Sprachen vorweisen. Die wesentliche Sprachkompetenz liegt dabei natürlich in der englischen Sprache. Zahlreiche Anwälte verfügen über im Ausland erworbene Sprachkenntnisse und teilweise dort erworbene Universitätsabschlüsse. Viele unserer Anwälte verfügen zudem über Grundkenntnisse anderer europäischer Rechtsordnungen. Das Führen von Vertragsverhandlungen auf Englisch, das Skizzieren und die Beurteilung englischer Dokumente und die Durchführung von Schlichtungs- und Schiedsgerichtsverfahren in englischer Sprache sind für uns selbstverständlich. Dies gilt insbesondere für Verträge auf Basis der FIDIC Vertragsbedingungen.

In anderen Rechtsordnungen wählen wir auf Wunsch unserer Mandanten führende örtliche Kanzleien aus, mit denen wir gemeinsam Fragen des jeweiligen nationalen Rechts erörtern und prüfen. LEINEMANN PARTNER RECHTSANWÄLTE übernehmen die gesamte rechtliche Begleitung eines Auslandsprojektes von der Angebots- bis zur Abrechnungsphase. Dazu gehören auch die Durchführung von Adjudication-Proceedings und gegebenenfalls internationale Schiedsgerichtsverfahren, insbesondere nach der Schiedsordnung der Internationalen Handelskammer, Paris (ICC).