FIDIC

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Die FIDIC Bauvertragsbedingungen sind zum internationalen Standard bei Großbauvorhaben geworden. Deutsche Unternehmen, die Bauaufträge im Ausland erhalten, finden oft die FIDIC Bauvertragsbedingungen als Vertragsbestandteil vereinbart. Die verschiedenen Vertragstypen sind durch die einzelnen „Bücher“ der FIDIC-Musterverträge gekennzeichnet, namentlich das Red Book, das Orange Book und das Silver Book. Daneben gibt es noch zahlreiche Zusatzklauseln, die nach Wahl des Auftraggebers (oder der finanzierenden Institutionen) ebenfalls in das Mustervertragswerk integriert werden können. Die umfassenden FIDIC-Vertragsmuster basieren auf dem angelsächsischen Rechtssystem und machen einen Rückgriff auf nationale Regelungen weitgehend entbehrlich.

LEINEMANN PARTNER RECHTSANWÄLTE haben ein jahrelanges Know-how in der Beratung mit FIDIC-Bauverträgen erworben. Dieses Wissen ist erstmals in den von Prof. Dr. Ralf Leinemann  herausgegebenen VOB/B Kommentar zum Bauvertragsrecht (4. Auflage 2010) eingegangen. In der anwaltlichen Beratung begleiten wir zahlreiche Bau- und Anlagenbauunternehmen bei ihren Vorhaben rund um die Welt, soweit diesen die FIDIC-Vertragsbedingungen zugrunde liegen. Dabei stellt die Wahl des FIDIC-Vertragsmusters keine nationale Rechtswahl dar. Stets ist das unterliegende, nationale Recht zusätzlich zu berücksichtigen, wenn nicht ein „neutrales“ Recht, wie etwa das schweizerische Obligationenrecht, gewählt wurde.

Unsere Erfahrung erstreckt sich nicht nur auf die vertragsrechtliche Beratung, sondern auch auf die Durchführung des Adjudication-Proceeding und gegebenenfalls auch internationaler Schiedsgerichtsverfahren, insbesondere nach der Schiedsordnung der Internationalen Handelskammer, Paris (ICC). In solchen Verfahren sind wir immer wieder sowohl als anwaltliche Bevollmächtigte als auch als Schiedsrichter tätig.

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