Bewirtschaftung
Die Verwaltung und Bewirtschaftung von Immobilienbeständen ist nicht nur für die Erhaltung und Steigerung der Vermögenswerte, sondern vor allem für die Erreichung der geplanten Renditeziele von herausragender Bedeutung.
Hierzu ist die Gestaltung intelligenter und praxisorientierter Vertragslösungen im Asset-, Property- und Facility-Management notwendig, um eine optimale Balance der verschiedenen Interessen zu erreichen. Dies gilt insbesondere für dynamisch verwaltete Immobilienportfolios, die durch den beständigen Zu- und Verkauf von Objekten gekennzeichnet sind sowie für die Bewirtschaftung von Sonderimmobilien wie Einkaufszentren, Krankenhäusern oder Flughäfen. Durch rechtliches, technisches und wirtschaftliches Verständnis lassen sich vorausschauende Lösungen finden und das Konfliktpotenzial minimieren.
Wir begleiten Mandanten bei der Gestaltung und Vergabe von Asset Mangement–, Property Management– und Facility Management-Verträgen. Bei Mandanten, die unter Finanzmarktaufsicht stehen, erstreckt sich die Beratung auch auf eine Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Gesetze und Bestimmungen der BaFin. Durch diese Outsourcingprojekte können sich unsere Mandanten, vor allem institutionelle Anleger, auf ihr Kerngeschäft konzentrieren.
Auf Seiten der Auftraggeber unterstützen wir bei der Umsetzung von rechtlichen Prozessen durch den Dienstleister – etwa durch Schulungen oder Workshops für die Facility oder Property Manager. Während der laufenden Verwaltung führen wir das rechtliche Controlling im Bereich des kaufmännischen Facility Managements durch oder steuern im Rahmen des Forderungsmanagements die kaufmännischen Objektmanager und eingesetzten Prozessanwälte.
Eine Immobilie braucht langfristige Nutzer. Wir beraten unsere Mandanten daher bei Miet- und Pachtverträgen ebenso wie bei Betreiber- und Management Verträgen. Da hier zwingende gesetzliche Bestimmungen zu beachten sind, ist eine frühzeitige Beratung und rechtssichere Vertragskonzeption unerlässlich.
Im Konfliktfall beraten und vertreten wir unsere Mandanten in allen streitigen Auseinandersetzungen, sei es außergerichtlich, vor Gericht oder in Schiedsverfahren. Auch wenn die rechtliche Beratung und Vertragsgestaltung auf die Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten zielt, sind diese niemals ganz auszuschließen. In diesem Fall dürfen unsere Mandanten eine klare Einschätzung der Rechtslage und Risiken ebenso erwarten wie eindeutige Handlungsempfehlungen.





