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Neues zum Baurecht 02/2023

Liebe Leserinnen und Leser,

mit unserem aktuellen Newsletter möchten wir Ihnen wieder interessante Entscheidungen aus dem Bereich des Bau- und Architektenrechts vorstellen. Im Fokus der anliegenden Entscheidungsbesprechungen steht die nunmehr höchstrichterlich geklärte Frage, ob die VOB/B-Regelung in § 4 Abs. 7 wirksam vereinbart werden kann. Zudem wird die interessante Thematik beleuchtet, wie tatsächlich erforderliche Kosten zu ermitteln und darzulegen sind.

Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Lesen!

Amneh Abu Saris

 

Eine Druckversion der aktuellen Ausgabe finden Sie hier!

§ 4 Abs. 7 VOB/B ist unwirksam: Keine Kündigung wegen Mängeln vor Abnahme

Andrea Hierl

§ 4 Abs. 7 VOB/B ist unwirksam: Keine Kündigung wegen Mängeln vor Abnahme

 

Zur Darlegung des anderweitigen Erwerbs nach einer freien Kündigung

Christian Kirschberger

Zur Darlegung des anderweitigen Erwerbs nach einer freien Kündigung

 

Rosinenpicken verboten – Vorkalkulatorische Preisfortschreibung versus tatsächlich erforderliche Nachtragskosten

Tobias Köhler

Rosinenpicken verboten – Vorkalkulatorische Preisfortschreibung versus tatsächlich erforderliche Nachtragskosten