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Neues zum Baurecht 03/2023

 

Liebe Leserinnen und Leser,

in unserem aktuellen Newsletter werden wir uns mit einem wegweisenden Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) befassen, das zur Abkehr der bisherigen Rechtsprechung bei der Behandlung von verjährungsrelevanten Aspekten bei mehreren Mängeln im selbstständigen Beweisverfahren führt. Zudem werfen wir einen Blick auf die rechtliche Einordnung von Verbraucherbauverträgen im Kontext der gewerkeweisen Vergabe.

Des Weiteren werden wir uns mit Entscheidungen befassen, die die Vereinbarung verbindlicher Leistungstermine betreffen, sowie die Frage der ersparten Nachunternehmerkosten behandeln. Diese Urteile bieten einen spannenden Einblick in die dynamische Entwicklung der Rechtsprechung und tragen dazu bei, Rechtsunsicherheiten in diesen komplexen Rechtsgebieten zu klären.

Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen beim Lesen,

Amneh Abu Saris
Leinemann Partner Rechtsanwälte

Eine Druckversion der aktuellen Ausgabe finden Sie hier!

„Nachunternehmerkosten sind nur erspart, soweit sie nicht gezahlt werden.“

Eva Hildebrandt-Bouchon, M.A.

„Nachunternehmerkosten sind nur erspart, soweit sie nicht gezahlt werden.“

 

Eine Lanze für das selbständige Beweisverfahren!

Hauke Meyhöfer

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Gewerkeweise Vergabe – kein Verbraucherbauvertrag

Andrea Hierl

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„Ca. 8 Wochen“ können auch 5 Monate sein – Zur wirksamen Vereinbarung verbindlicher Leistungstermine

Aline Eßers

„Ca. 8 Wochen“ können auch 5 Monate sein – Zur wirksamen Vereinbarung verbindlicher Leistungstermine

 

Prüfbarkeit der Schlussrechnung, Fälligkeit und Verjährung: Eine giftige Mischung.

Rea Hoxha

Prüfbarkeit der Schlussrechnung, Fälligkeit und Verjährung: Eine giftige Mischung.