Neues zum Vergaberecht 04/21

Neues zum Vergaberecht 04/21

Liebe Leserinnen und Leser,

das Jahr neigt sich dem Ende zu und Heiligabend steht vor der Tür. Höchste Zeit also für unseren letzten vergaberechtlichen Newsletter in diesem Jahr, in dem wir Ihnen erneut eine Auswahl besonders praxisrelevanter Entscheidungen vorstellen möchten.

So befasste sich etwa die Vergabekammer Nordbayern mit dem Thema des stets und kontrovers diskutierten Umgangs mit Unklarheiten in den Vergabeunterlagen. Der Grundsatz, dass Unklarheiten jedenfalls nicht zu Lasten der Bieter gehen, wird in dieser Entscheidung nochmals bestärkt. Das OLG Brandenburg verhandelte sodann einen Fall zur Produktneutralität im Zusammenhang mit der Beschaffung von Tablets/iPads – ein Thema, das fast alle Öffentlichen Auftraggeber früher oder später ereilt. In diesem Fall hatte die produktspezifische Ausschreibung Bestand. Gerade im IT-Bereich mit seinen komplexen Schnittstellen und technischen Notwendigkeiten, kann die Entscheidung somit eine Orientierung bieten. Die dritte besprochene Entscheidung behandelt sodann eine Entscheidung des OLG Karlsruhe, das entschied, dass die zur Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens vorgegebene Reihenfolge (erst Rüge, dann Nachprüfungsantrag) zumindest in Fällen besonderer Dringlichkeit nicht zwingend einzuhalten sei – eine Entscheidung, die juristisch sicher interessant, aber mit Vorsicht zu genießen ist.

Wir möchten Sie noch auf  die neue Ausgabe unseres LP-Magazins hinweisen. Gerne senden wir Ihnen kostenfrei ein gedrucktes Exemplar zu. Bei Interesse wenden Sie sich an Frau Nadin Tornow (nadin.tornow@leinemann-partner.de).

Wir wünschen Ihnen viel Freude bei der Lektüre.

Über Ihre Anregungen, Rückfragen oder auch Diskussionen über weitere Problemstellungen resultierend aus der derzeitigen Praxis freuen wir uns. Schreiben Sie uns unter: vergaberecht@leinemann-partner.de.

Im Namen aller Kolleginnen und Kollegen wünschen wir Ihnen ein besinnliches Fest und einen guten Start ins neue Jahr!

Mit besten Grüßen aus Frankfurt

Jonas Deppenkemper

Eine Druckversion der aktuellen Ausgabe finden Sie hier!

Unklarheiten dürfen nicht zu Lasten der Bieter gehen!

Eva Hildebrandt-Bouchon, M.A.

Unklarheiten dürfen nicht zu Lasten der Bieter gehen!

 

Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages vor Rüge zugunsten eines effektiven Rechtsschutzes?

Clarissa Sophie Busato, LL.M.

Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages vor Rüge zugunsten eines effektiven Rechtsschutzes?