Anwaltsprofil

Prof. Dr. Ralf Leinemann

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Vergaberecht
Partner, Berlin
Tel. 030 - 20 64 19 - 0

VITA

Prof. Dr. Ralf Leinemann ist seit 1992 Rechtsanwalt, zunächst in Düsseldorf, dann in Berlin, wo am 1.1.2000 Leinemann Partner Rechtsanwälte gegründet wurde. Er ist seit Beginn seiner Berufstätigkeit auf Bau- und Vergaberecht spezialisiert. Die Schwerpunkte seiner anwaltlichen Aktivitäten liegen in der Begleitung von Vergabeverfahren und Nachprüfungsverfahren, der baubegleitenden Rechtsberatung, in der Prozessführung und schiedsrichterlicher Tätigkeit.

Ralf Leinemann ist Herausgeber eines Kommentars zur VOB/B, des Handbuchs "Die Vergabe öffentlicher Aufträge" sowie weiterer bau- und vergaberechtlicher Bücher und Zeitschriftenbeiträge (s. Rubrik "Veröffentlichungen"). Er ist ferner Herausgeber der Fachzeitschrift "VergabeNews" und Mitherausgeber der "NZBau" und des "VergabeNavigator". Die Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin ernannte ihn 2007 zum Honorarprofessor für Bau- und Vergaberecht. Sowohl beim Deutschen Institut für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) wie auch bei der International Chamber of Commerce (ICC) wird er als Schiedsrichter geführt. Seit langem schon gehört er zu den "führenden Namen im Bauwesen" und den "führenden Namen im Vergaberecht", die das JUVE-Handbuch Wirtschaftskanzleien ebenso wie andere Referenzpublikationen alljährlich ermittelt. Prof. Dr. Ralf Leinemann ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie für Vergaberecht und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin, der International Bar Association und der ICC Germany. Er ist ferner Vorstand der Leinemann-Stiftung für Bildung und Kunst.

 

 

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Veröffentlichungen

2023 | Publikation
VOB/B - Kommentar mit FIDIC conditions of contract, 8. Auflage
2023 | Zeitschrift
Darf es etwas mehr sein? Auftragsänderung nach § 132 GWB
2023 | Publikation
BGB-Bauvertragsrecht
Weitere Veröffentlichungen von Prof. Dr. Ralf Leinemann

Veranstaltungen

07.05.2024
Berliner VergabeKongress
15.05.2024
Nachträge und Bauzeit aus mangelhafter Ausschreibung