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Rethebrücke im Hamburger Hafen: Bietergemeinschaft Hochtief/F+Z/Waagner-Biro/MCE gewinnt mit LEINEMANN PARTNER

Do 22.07.2010

 

Der Weg zu einem der wichtigsten Infrastrukturbauwerke des Hamburger Hafens wurde jetzt durch Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 09.07.2010 zugunsten der von LEINEMANN PARTNER vertretenen Bietergemeinschaft Hochtief/F+Z/Waagner-Biro/MCE frei gemacht.


Ursprünglich sollte eine andere Bietergemeinschaft den rd. 80 Mio. Euro teueren Neubauauftrag erhalten. Die Bietergemeinschaft Hochtief/F+Z/Waagner-Biro/MCE leitete ein Nachprüfungsverfahren ein und rügte insbesondere die verspätete Abgabe der Urkalkulation durch den zunächst bevorzugten Bieter. Die in der engeren Wahl befindlichen Bieter hatten die Urkalkulation jeweils zum Aufklärungsgespräch mit dem Auftraggeber abzugeben. Der erstplatzierte Bieter erbat sich jedoch vom Auftraggeber eine Fristverlängerung und gab die Urkalkulation erst neun Tage nach dem Aufklärungsgespräch ab.

 

Die Vergabekammerkammer Hamburg und das Hanseatische Oberlandesgericht stützten sich darauf, dass der Auftraggeber die Urkalkulation jedenfalls zu einer geforderten Erklärung im Sinne der §§ 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. B), 21 Nr. 1 Abs. 2 Satz 5 VOB/A gemacht und die Übergabefrist dahingehend konkretisiert hatte, dass sie spätestens bis zum Aufklärungsgespräch vorzulegen war. Ein Bieter, der die Urkalkulation nicht zum Aufklärungsgespräch vorlegt, musste daher wegen Unvollständigkeit seines Angebots von der Wertung ausgeschlossen werden.

 

Der Zuschlag müßte nun an die von LEINEMANN PARTNER vertretene Bietergemeinschaft Hochtief/F+Z/Waagner-Biro/MCE erteilt werden. Die Bauarbeiten sollen bis 2013 andauern. Das Verfahren wurde durch Dr. Thomas Hildebrandt, Anush Rienau und Bastian Haverland (alle Büro Hamburg) in beiden Instanzen geführt.

 

OLG Hamburg, Beschl. v. 09.07.2010, 1 Verg 1/10

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