Dr. Ralf Averhaus

Dr. Ralf Averhaus

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Berlin

Dr. Ralf Averhaus

Herr Dr. Averhaus studierte Rechtswissenschaften in Bochum und Dundee/Schottland. Ebenfalls in Bochum wurde er zum öffentlichen Wirtschaftsrecht promoviert.

Nach dem Referendariat, das er in Halle/Saale absolvierte, und einer Tätigkeit in einer bau- und immobilienrechtlich ausgerichteten Leipziger Sozietät schloss sich Dr. Averhaus im Herbst 2001 Leinemann & Partner Rechtsanwälte in Berlin an.

Schwerpunkte seiner Berufstätigkeit im privaten Bau- und Architektenrecht liegen in der Führung von Bauprozessen vor den staatlichen Gerichten und vor Schiedsgerichten, aber auch in der begleitenden Beratung von Bauvorhaben. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Dr. Averhaus Mitautor diverser Fachbücher zum privaten Bau- und Architektenrecht. Er publiziert in Fachzeitschriften und ist regelmäßig als Referent tätig.

Dr. Averhaus ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin.