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30.11.2011Recht & Gesetz

Schwellenwerte ab 01.01.2012 erhöht

Durch die Verordnung Nr. 1251/2011 der Kommission vom 30.11.2011 (ABl. EU Nr. L 319, S. 43) werden mit Wirkung zum 01.01.2012 neue Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge wie folgt festgelegt.

  • Bauaufträge: 5.000.000 Mio. Euro (bisher: € 4,845 Mio.)
  • Dienstleistungs- und Lieferaufträge: 200.000 Euro (bisher: € 193.000)
  • Dienstleistungs- und Lieferaufträge im Sektorenbereich: 400.000 Euro (bisher: € 387.000)
  • Liefer- und Dienstleistungen der Obersten oder Oberen Bundesbehörden: 130.000 Euro (bisher: € 125.000)

Diese Werte gelten für alle Vergabeverfahren, die ab dem 01.01.2012 begonnen werden. Für die Bereiche der VOB/A, VOL/A und VOF bedarf es noch einer Umsetzung in der VgV, die bis Jahresende zu erwarten sein wird. Im bereich der SektVO gelten die neuen Werte ohne weiteres ab 01.01. (§ 1 Abs. 2 SektVO).