30.11.2011Recht & Gesetz
Schwellenwerte ab 01.01.2012 erhöht
Durch die Verordnung Nr. 1251/2011 der Kommission vom 30.11.2011 (ABl. EU Nr. L 319, S. 43) werden mit Wirkung zum 01.01.2012 neue Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge wie folgt festgelegt.
- Bauaufträge: 5.000.000 Mio. Euro (bisher: € 4,845 Mio.)
- Dienstleistungs- und Lieferaufträge: 200.000 Euro (bisher: € 193.000)
- Dienstleistungs- und Lieferaufträge im Sektorenbereich: 400.000 Euro (bisher: € 387.000)
- Liefer- und Dienstleistungen der Obersten oder Oberen Bundesbehörden: 130.000 Euro (bisher: € 125.000)
Diese Werte gelten für alle Vergabeverfahren, die ab dem 01.01.2012 begonnen werden. Für die Bereiche der VOB/A, VOL/A und VOF bedarf es noch einer Umsetzung in der VgV, die bis Jahresende zu erwarten sein wird. Im bereich der SektVO gelten die neuen Werte ohne weiteres ab 01.01. (§ 1 Abs. 2 SektVO).





