› Startseite  › Newsletter  › Impressum  › Sitemap
 › Quicklink
Leinemann & Partner Rechtsanwälte
 
Leinemann & Partner
Anwendbarkeit

| Anwendbarkeit


Bei zahlreichen Vergabeverfahren fehlt schon eine rechtssichere Einschätzung darüber,

· ob das förmliche Vergaberecht anwendbar ist,
· ob ein »öffentlicher Auftraggeber« im Rechtssinn vorliegt,
· ob die Schwellenwerte zur europaweiten Ausschreibung
  überschritten werden,
· welche Verfahrensart gewählt werden kann,
· wie die Ausschreibung gestaltet und/oder bearbeitet werden soll.

 

Fehlerhafte Verfahrensentscheidungen in diesen und zahlreichen anderen Bereichen können die Aufhebung des Vergabeverfahrens mit sich bringen und den Beschaffungsvorgang gefährden.

 

Leinemann & Partner überprüfen Vergabeverfahren im Hinblick auf ihre rechtlichen Voraussetzungen und die Gestaltung der Ausschreibung. Auftraggeber schätzen die daraus entstehende Rechtssicherheit für die beabsichtigte Auftragsvergabe. Aus Sicht eines Bieters sind derartige Einschätzungen unerlässlich, um die Aussichten für ein gegebenenfalls beabsichtigtes Vorgehen gegen fehlerhafte Ausschreibungen und zweifelhafte Wertungsentscheidungen zu überprüfen. Einer sehr sorgfältigen Abwägung bedarf auch der häufig – gerade bei funktionalen Ausschreibungen – geäußerte Wunsch des Auftraggebers, die Leistung im Verhandlungsverfahren zu vergeben oder gar das neue Verfahren des wettbewerblichen Dialogs anzuwenden.

› Seite drucken  › Seitenanfang