Sektoren

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Bautätigkeit im Sektorenbereich betrifft insbesondere Projekte, die im Zusammenhang mit Tätigkeiten auf dem Gebiet der Trinkwasser- oder Energieversorgung, des Hafen- und Flughafenbetriebs, des Schienenverkehrs oder des öffentlichen Personennahverkehrs erbracht werden. Bis ins Jahr 2009 hinein hatten Auftraggeber, die in diesen Sektoren tätig sind, für die Ausschreibung von Baumaßnahmen noch den damals geltenden 3. oder 4. Abschnitt der VOB/A anzuwenden. Seit September 2009 untersteht jedoch der gesamte Sektorenbereich einem eigenen Ausschreibungsregime, das umfassend und abschließend in der Sektorenverordnung (SektVO) kodifiziert ist.

Das Vergabeverfahren nach SektVO ist zwar stark an den tradierten Regeln der Bauvergabe orientiert, wie sie sich in der VOB/A niedergeschlagen haben. Gleichwohl gibt es zahlreiche Unterschiede. Sektorenvergaben ermöglichen dem Auftraggeber etwas mehr Spielräume in der Durchführung des Vergabeverfahrens, wie etwa die freie Wahl der Verfahrensart und eine geringere Anzahl formaler Vorgaben. Das Vergabeverfahren nach SektVO bleibt jedoch ein förmliches Vergabeverfahren, das in jedem Stadium durch Vergabekammern und Oberlandesgerichte überprüfbar ist. Viele Sektorenaufträge werden im Bereich der Infrastruktur vergeben und weisen hohe Projektvolumina mit den entsprechenden Risiken auf LEINEMANN PARTNER RECHTSANWÄLTE gehören bei der Vergabe und Errichtung von Bauprojekten im Sektorenbereich zu Deutschlands führenden anwaltlichen Beratern. Egal, ob Eisen-bahnbau, Kraftwerke, Müllverbrennung, Häfen oder Flughäfen. Unsere Referenzliste umfasst eine Vielzahl typischer Projekte aus diesem Bereich.

zum Thema Referenzen

Publikation

Das neue Vergaberecht, 2. Auflage 2010.

Sektoren

Das Werk erläutert und kommentiert ausführlich die Neuregelungen der SektVO, die ein ganz neues Reglement für alle Vergabeverfahren auf dem Gebiet der Sektoren einführt und dort VOB/A wie VOL/A ablöst.

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