Bauvergabe

Bauvergabe

Die Vergabe von Bauleistungen durch die öffentliche Hand muss im Rahmen einer formalen Ausschreibung erfolgen. Jede bauliche Maßnahme, die die EU-Schwellenwerte überschreitet, führt zu einer europaweiten Ausschreibung. Angesichts des harten Wettbewerbs in der Baubranche mündet manches Vergabeverfahren in der Nachprüfung vor der Vergabekammer oder dem Oberlandesgericht. Auftraggeber laufen Gefahr, die Ausschreibung wiederholen zu müssen. Bieter hingegen bringen sich oftmals durch fehlerhafte Angebotsunterlagen um lukrative Bauaufträge. LEINEMANN PARTNER RECHTSANWÄLTE sichern mit ihrer Expertise den wirtschaftlichen Erfolg ihrer Mandanten.

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