Fallstudie

Vergabe eines Infrastrukturprojektes am Beispiel des Ausbaus eines Binnenhafens

Problemstellung:

LEINEMANN PARTNER RECHTSANWÄLTE berieten eine in öffentlicher Hand befindliche Hafengesellschaft in der Rechtsform einer GmbH. Diese beabsichtigte, die in ihrem Eigentum befindliche und von ihr betriebene Hafenanlage in einem erheblichen Umfang zu erweitern. Das Gesamtprojektvolumen lag über 20 Millionen Euro. Mit der Erstellung der Leistungsbeschreibung war bereits ein Planungsbüro beauftragt.

Für die Mandantin stellten sich folgende Probleme:
Sie ging davon aus, öffentliche Auftraggeberin zu sein, die VOB/A beachten und die zu begebenden Leistungen im Offenen Verfahren ausschreiben zu müssen. Zudem nahm sie an, die Leistungen mit Leistungsverzeichnis detailliert vergeben zu müssen.

Lösungsansatz:

LEINEMANN PARTNER RECHTSANWÄLTE arbeiteten heraus, dass die Hafenbetriebsgesellschaft keine „klassische“ öffentliche Auftraggeberin, sondern eine so genannte Sektorenauftraggeberin ist. Die Vorteile, nicht nach der VOB/A, sondern nach der SektVO ausschreiben zu dürfen, wurden untersucht und projektbezogen dargelegt. Insbesondere wurde gemeinsam entschieden, die freie Wahlmöglichkeit der Verfahrensart dahingehend zu nutzen, ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb durchzuführen. Daneben wurde gemeinsam mit dem Planungsbüro eine funktionale Leistungsbeschreibung erarbeitet. Kernthemen waren die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze für eine Risikoübertragung. Die Beratung verfolgte das Ziel, einen möglichst hohen Grad an Rechtssicherheit für den Mandanten zu erreichen und von vornherein das „Nachtragsrisiko“ einzugrenzen.

Ergebnis:

LEINEMANN PARTNER RECHTSANWÄLTE konzipierten und begleiteten ein Verhandlungsverfahren nach SektVO, in dessen Rahmen allen Bedürfnissen, auch denen der Hafenanlieger, optimal Rechnung getragen werden konnte. Die Vorteile dieser Vergabeverfahrensart, verbunden mit einer sorgfältig erarbeiteten funktionalen Ausschreibung, haben es ermöglicht, eine Auftragserteilung noch unterhalb der Kostenschätzung zu realisieren.