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Die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union stark formalisierten Regelungen. Sie sind in Deutschland vor allem durch die Vergabeverordnung und den vierten Teil des GWB mit dem Kartellvergaberecht umgesetzt. Die Vergabe- und Vertragsordnungen stellen Ergänzungen mit konkret verfahrensbezogenen Vorschriften dar. Daneben existieren mittlerweile eine Reihe von Landes-Vergabegesetzen und anderen Regelungen, die übergeordnete Vergabevorschriften ergänzen und modifizieren. Das Vergaberecht ist innerhalb weniger Jahre zu einer Materie mit hoher Vorschriften- und Regelungsdichte geworden. Vergabekammern und Oberlandesgerichte haben mit einer Vielzahl von Entscheidungen das Rechtsgebiet weiter ausgeformt.
Bieter wie Vergabestellen sind vom Innovationstempo des Vergaberechts gleichermaßen überrascht worden. Je komplexer eine Auftragsvergabe bzw. ein Beschaffungsvorgang ist, um so eher wird eine qualifizierte Begleitung durch ausgewiesene Vergaberechtsspezialisten erforderlich. Leinemann & Partner haben diese rasante Rechtsentwicklung von Anfang an begleitet.
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