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Leinemann & Partner Rechtsanwälte
 
Leinemann & Partner
ÖPP

| Öffentlich Private Partnerschaft (ÖPP)


Nicht alle traditionell von der öffentlichen Hand in der Vergangenheit bereitgestellten Leistungen müssen auch zukünftig aus dem öffentlichen Bereich erbracht werden. Schon seit Jahren sind Anwälte von Leinemann & Partner bei der Beratung so genannter A/B/C-Ausschreibungen, bei Forfaitierung- und Leasingmodellen beratend tätig.

 

ÖPP-Modelle (auch PPP = Public Private Partnership genannt) beschränken sich aber nicht auf den Hochbau oder den Straßenbau. Ebenso aktuell ist die Privatisierung von Dienstleistungen, etwa der Speisenversorgung in Krankenhäusern, Verkehrssteuerung, Überwachungssysteme, EDV/IT-Technik, Betreiben von Straßenbeleuchtung, Abfallentsorgung, Anlagen-Contracting etc. Das Tätigkeitsspektrum von Leinemann & Partner ist hier sehr breit angelegt und beginnt bereits bei der Erstellung von Ausschreibungsunterlagen und der Unterstützung bei der Entwicklung von Vergabekonzepten, Leistungsbeschreibungen und Bewertungsschemata. Besonderheiten der aufwendigen Vergabeverfahren, namentlich des wettbewerblichen Dialogs und des Verhandlungsverfahrens, erfordern eine besondere anwaltliche Kompetenz und Erfahrung.

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