Vergabe Lieferungen/Leistungen

Vergabe von Lieferungen und Leistungen (VOL/VOF)

Vergabeverfahren nach VOL und VOF sind aus dem Schattendasein, das sie noch vor 10 Jahren geführt haben, herausgetreten. Die deutsche wie auch die europäische Rechtsprechung hat mittlerweile viele Auftraggeber über die Anwendbarkeit dieser Vorschriften belehrt. Fast alle Bereiche der Beschaffung, wo öffentliche Mittel im Spiel sind, unterliegen dem Vergaberecht. Neben der typischen Behörde betrifft dies u.a. Krankenhäuser, Rundfunkanstalten, kommunale Wohnungsbaugesellschaften, Messegesellschaften und Krankenkassen. LEINEMANN PARTNER RECHTSANWÄLTE begleiten Auftraggeber sowie Bieter in allen Phasen eines solchen Vergabeverfahrens.

zum Thema Angebotsbearbeitung

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Broschüre Vergaberecht

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