Sektoren
Seit September 2009 gilt die Sektorenverordnung (SektVO). Sie stellt für Vergabeverfahren oberhalb des Schwellenwertes (derzeit 387.000 Euro) gemeinsame Regelungen für all jene Auftraggeber dar, die in den sogenannten Sektorenbereichen Gas, Wärme, Elektrizität, Wasser und Verkehrsdienstleistungen tätig sind. Dies gilt unabhängig davon, ob sie private oder öffentliche Unternehmen sind.
Diese Neuregelung des Vergaberechts im Sektorenbereich durch die SektVO führt dazu, dass die VOL/A für Sektorenvergaben keine Anwendung mehr findet. Damit ist jedoch nicht etwa das Vergaberecht im Sektorenbereich ausgehebelt. Vielmehr enthält die SektVO eine Vielzahl von Vorschriften, die nach ihrem Regelungsinhalt der VOL/A sehr nahe stehen. Es gibt aber auch wichtige Unterschiede, wie etwa die freie Wahl der Verfahrensart und Flexibilisierungen in der Verfahrensführung. Zudem bleibt es auch im Sektorenbereich dabei, dass alle Vergabeverfahren durch Vergabekammern und Oberlandesgerichte von Anfang an überprüfbar sind. Die anwaltliche Beratung und Begleitung von Auftraggebern und Bietern ist damit bei Sektorenvergaben unerlässlich, um ein rechtssicheres Verfahren zu gewährleisten und im Falle von Vergabenachprüfungsverfahren eine zuverlässige Handlungsbasis zu gewinnen.
LEINEMANN PARTNER RECHTSANWÄLTE sind mit einem großen Team von Vergaberechtlern im Bereich der Sektorenvergaben tätig und können eine Vielzahl von Referenzen in allen Bereichen aufweisen.





