Gesundheitswesen

Gesundheitswesen

Das Gesundheitswesen unterliegt vielfältig dem förmlichen Vergaberecht. Dies hat der Europäische Gerichtshof in vielen seiner Entscheidungen deutlich gemacht. Krankenhäuser und Krankenkassen gelten ebenso als öffentliche Auftraggeber wie Gebietskörperschaften z.B. bei der Vergabe von Rettungsdienstleistungen. Mit der gesetzlichen Ausschreibungspflicht von Rabattverträgen, medizinischen Hilfsmitteln und vielem mehr ist ein neues vergaberechtliches Segment hinzugekommen.

Unser Beratungsansatz

Wir beraten öffentliche Auftraggeber und Bieter im Bereich des Gesundheitswesens in allen Fragen des Vergaberechts. Unser Tätigkeitsspektrum erstreckt sich von der Beratung beim „konventionellen“ Einkauf von Verbrauchsgütern und Materialien über die Vergabe von Dienstleistungen wie Essenszubereitung, Kantinenbewirtschaftung, Reinigung und Bewachung bis hin zu komplexen Vergaben als Public Private Partnership (z.B. zu der kompletten Gebäudebewirtschaftung, Patientenhotels und Gesundheitszentren). Die Beschaffung von IT-Lösungen und die Begleitung bei Rabattvertragsausschreibungen stellen besondere Schwerpunkte unserer Branchenkompetenz dar.

Bau- und immobilienrechtliche Dimension

Unsere Kompetenz im Bau- und Immobilienrecht haben wir mit speziellem Fokus auf Krankenhäuser und Gesundheitsimmobilen weiterentwickelt. Bauen im Krankenhaus ist personalintensiv und kostspielig, gehört aber nicht zum eigentlichen Kerngeschäft eines Krankenhauses. Wir unterstützen bei der Konzeption der Ausschreibungen beginnend bei der Auswahl von Architekten und Ingenieuren und stellen eine den Förderungsrichtlinien konforme Vergabepraxis sicher. Wir unterstützen bei der Ausarbeitung der Ausschreibungsunterlagen für sämtliche Bauleistungen und Lieferungen von Einrichtungen und technischen Geräten. Unser Beratungsansatz umfasst ebenso die Vertragsgestaltung wie die baubegleitende Rechtsberatung einschließlich Claims-Management.

Unsere Expertise

Unsere Anwälte waren an einer Vielzahl wichtiger Entscheidungen der Vergabekammern und Oberlandesgerichte in Vergabesachen beteiligt, darunter bei der Ausschreibung und Vergabe von:

  • Patientenmonitorsystemen,
  • Rabattvertragsausschreibungen,
  • Gesamt- und Teillosvergaben im Krankenhausbau und bei der Gerätebeschaffung,
  • Krankenhaus-PPP-Projekte,
  • Essens- und Wäschedienstleistungen etc.

Die umfassende Erfahrung unserer bundesweit tätigen Praxisgruppe, der aktuell 13 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte angehören, spiegelt die gesamte Bandbreite vergaberechtlicher Fragestellungen im Gesundheitswesen wider.

zum Thema Öffentliche Verwaltung