ÖPNV
Die Gewährleistung eines effizienten und attraktiven öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) stellt eine zentrale Aufgabe der Daseinsvorsorge dar. Neben unternehmerischem Engagement ist in der Regel die Steuerung und Förderung durch die öffentlichen Aufgabenträger erforderlich. Denn eine ausreichende Verkehrsbedienung kann vielfach nicht alleine durch die Fahrgasteinnahmen kostendeckend erzielt werden. LEINEMANN PARTNER RECHTSANWÄLTE unterstützen die hier tätigen Aufgabenträger sowie Unternehmen dabei, die komplexen Anforderungen aus europäischen und nationalen Vorgaben verfahrenssicher zu bewältigen. Tätigkeitsschwerpunkte sind dabei im schienengebundenen (SPNV) wie auch im straßengebundenen ÖPNV:
- Vergabe von Verkehrsverträgen nach VO 1370 und Kartellvergaberecht (VOL/A)
- Öffentliche Dienstleistungsaufträge und Dienstleistungskonzessionen
- Eigenerbringung und Direktvergaben, etwa an einen internen Betreiber
- Genehmigungswettbewerbe
- Vertrags- und Verfahrensgestaltung, u.a. Nutzung des unternehmerischen Know-hows, Berücksichtigung sozialer und ökologischer Belange sowie auch mittelständischer Interessen (Losaufteilung und -zuschnitt)
- Privatisierungen und Rekommunalisierungen
- Public Private Partnerships (PPP)
- Beihilfenrecht
- PBefG und AEG
- Nachprüfungsverfahren
Verordnung Nr. 1370/2007
Seit Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße (VO 1370) am 03.12.2009 ist nicht nur eine Zunahme wettbewerblicher Vergabeverfahren über Verkehrsdienste im ÖPNV zu beobachten. Selbst die nach der Verordnung mögliche Direktvergabe an einen internen Betreiber war bereits mehrfach Gegenstand gerichtlicher Überprüfungen. Weder die VO 1370 noch das formale Vergaberecht präjudizieren die Entscheidung, ob ein Aufgabenträger Verkehrsdienste selbst erbringt oder Dritte beauftragt. Allerdings ist eine wettbewerbsfreie Direktvergabe - von Aufgabenträgern vielfach als Verfahren der Wahl gewünscht - stets nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Schon vermeintlich kleine Fehler wie etwa ein nur geringfügiger und bloß mittelbarer Einfluss auf im Wettbewerb stehende Unternehmen oder das Fehlen einer ausdrücklichen Selbsterbringungsquote kann die wettbewerbsfreie Beauftragung des internen Betreibers zu Fall bringen. Eine sorgfältige Verfahrensvorbereitung ist damit unerlässlich.
Möglichkeit der Nachprüfung
Unabhängig davon, ob ein förmliches Vergabeverfahren nach Kartellvergaberecht, ein Wettbewerb nach VO 1370 oder eine Direktvergabe durchgeführt wird, ist eine rechtliche Überprüfung des jeweiligen Vorgehens durch die vergaberechtlichen Nachprüfungsinstanzen möglich. Zwar fehlt in Deutschland bislang eine Regelung, wer für die Überprüfung von Verfahren nach der VO 1370 zuständig sein soll. Die Rechtsprechung hat diese Lücke aber durch eine entsprechende Anwendung der Vorgaben des Kartellvergaberechts gemäß § 102 ff. GWB geschlossen, um den erforderlichen effektiven Rechtsschutz für Unternehmen sicherzustellen. Damit profitieren unsere Mandanten unabhängig von der Verfahrensgestaltung sowohl bei der Entwicklung konfliktvermeidender Strategien als auch bei der streitigen Interessenswahrnehmung von der besonderen Erfahrung unserer Vergaberechtsexperten mit dem seit 1999 existierenden Nachprüfungsverfahren vor Vergabekammern und Vergabesenaten.
Bahn und Bus im Fokus
Innerhalb der Praxisgruppe ÖPNV findet ein standortübergreifender Austausch über die neuesten Entwicklungen beim schienengebundenen Verkehr sowie bei Busverkehrsdienstleistungen statt. Aus den aktuellen Entwicklungen der Rechtsprechung und auch bei der Normsetzung werden aktiv Lösungsansätze und praktische Umsetzungsvorschläge für die Praxis entworfen. Auf dieser Grundlage erfolgen die spezifische Beratung in jedem Einzelfall und auch die Entwicklung zukunftsfähiger Konzepte, etwa in Bezug auf die Regionalisierung von Eisenbahnteilnetzen. Zu speziellen betriebswirtschaftlichen Fragestellungen arbeiten wir mit renommierten Kooperationspartnern interdisziplinär zusammen. Alle Anwälte des Kompetenzteams sind schwerpunktmäßig Vergaberechtler mit besonderem Wissen im Bereich des ÖPNV. Zum Leistungsangebot gehört auch die Durchführung von Seminaren und Schulungen auf allen Gebieten der Vergabe von ÖPNV-Leistungen.





