Public Private Partnership (PPP)
Heutzutage werden viele Leistungen, die früher traditionell von der öffentlichen Hand erbracht wurden, im Rahmen Öffentlicher Privater Partnerschaften (auch PPP= Public Private Partnership) bereitgestellt. Mit Beginn dieser Entwicklung beraten Anwälte von LEINEMANN PARTNER ERCHTSANWÄLTE bei sogenannten A/B/C-Ausschreibungen sowie bei Forfaitierung- und Leasingmodellen.
Sogenannte PPP-Modelle beschränken sich aber nicht auf den Hochbau oder den Straßenbau. Ebenso aktuell ist die Privatisierung von Dienstleistungen wie etwa Speisenversorgung in Krankenhäusern, Verkehrssteuerung, Überwachungssysteme, EDV/IT-Technik, Betreiben von Straßenbeleuchtung, Abfallentsorgung, Anlagen-Contracting und vieles mehr. Das Tätigkeitsspektrum von LEINEMANN PARTNER ERCHTSANWÄLTE ist hier sehr breit angelegt und beginnt bereits bei der Erstellung von Ausschreibungsunterlagen und der Unterstützung bei der Entwicklung von Vergabekonzepten, Leistungsbeschreibungen und Bewertungsschemata. Besonderheiten der aufwendigen Vergabeverfahren, wie der wettbewerbliche Dialog und des Verhandlungsverfahren, erfordern eine besondere anwaltliche Kompetenz und Erfahrung.





