Vergabenachprüfungsverfahren

Vergabenachprüfungsverfahren

Das Vergabenachprüfungsverfahren stellt wegen seines Eilcharakters allerhöchste Ansprüche an die anwaltliche Beratung. Komplexe Sachverhalte müssen innerhalb kürzester Fristen von zwei bis fünf Tagen durchdrungen und für die Vergabekammer oder das Oberlandesgericht aufbereitet werden. Der richtigen anwaltlichen Taktik kommt beim Vortrag entscheidende Bedeutung zu und bedingt langjährige Erfahrung. Dasselbe gilt für die im Nachprüfungsverfahren mögliche Akteneinsicht nach §111 GWB, die immer wieder einen Streitpunkt zwischen den Verfahrensbeteiligten hinsichtlich Art und Umfang darstellt. Kaum ein anderes Verfahren ist durch so viele Unwägbarkeiten und plötzlich auftauchende Dokumente und Aussagen gekennzeichnet wie das Vergabenachprüfungsverfahren. Nicht selten entscheidet geschicktes anwaltliches Vorbringen in der mündlichen Verhandlung über Sieg oder Niederlage.

LEINEMANN PARTNER RECHTSANWÄLTE gehören zu den erfahrensten Wirtschaftskanzleien bei der Durchführung solcher Nachprüfungsverfahren. Viele wichtige veröffentlichte Leitentscheidungen der Vergabesenate wurden durch uns erstritten. Seit Inkrafttreten des vierten Teils des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) treten Anwälte unserer Sozietät bundesweit vor nahezu sämtlichen Vergabekammern auf.

zum Thema Public Private Partnership (PPP)