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Das Vergabenachprüfungsverfahren stellt schon wegen seines Eilcharakters allerhöchste Ansprüche an die anwaltliche Begleitung. Umfangreichste Sachverhalte müssen innerhalb verbindlich gesetzter Fristenrahmen von zwei bis fünf Tagen durchdrungen und schriftsätzlich für die Vergabekammer oder das Oberlandesgericht aufbereitet werden. Taktik beim schriftsätzlichen Vortrag, die nur auf der Grundlage vielfältiger Erfahrungen richtig eingeschätzt werden kann, hat eine hohe Bedeutung. Dasselbe gilt für die im Nachprüfungsverfahren mögliche Akteneinsicht nach §111 GWB, die immer wieder einen Streitpunkt zwischen den Verfahrensbeteiligten hinsichtlich Art und Umfang darstellt. Kaum ein anderes Verfahren ist durch so viele Überraschungen und plötzlich auftauchende Dokumente und Aussagen gekennzeichnet wie das Vergabenachprüfungsverfahren. Nicht selten entscheidet geschicktes anwaltliches Vorbringen in der mündlichen Verhandlung über Sieg oder Niederlage.
Leinemann&Partner gehören zu den erfahrenen Anwaltsbüros bei der Durchführung von Vergabenachprüfungsverfahren. Viele wichtige veröffentlichte Leitentscheidungen der Vergabesenate stammen aus Verfahren, bei denen Leinemann&Partner als Bevollmächtigte eine der Parteien vertreten haben. Seit Inkrafttreten des vierten Teils des GWB treten Anwälte unserer Sozietät bundesweit vor nahezu sämtlichen Vergabekammern auf; beim Bundeskartellamt und dem für Bundesvergaben und Vergaben des Landes Nordrhein-Westfalen zuständigen OLG Düsseldorf waren wir jeweils an ca. 5% bis 10% der dort jährlich bekannt gewordenen Beschlüsse beteiligt.
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