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Rechtliche Grundlagen für Sachverständige – Teil 2: Der gerichtlich bestellte Sachverständige

2016

In zahlreichen Gerichtsverfahren ist eine Entscheidung des Gerichts ohne Unterstützung durch einen Sachverständigen schlicht unmöglich. Den Untersuchungen und Feststellungen eines gerichtlich bestellten Sachverständigen kommt daher nicht nur wesentliche, sondern in der Regel sogar entscheidende Bedeutung zu. Es wundert insofern nicht, dass der Sachverständige sowohl in der ZPO als auch in der StPO zu den enumerativ aufgezählten Beweismitteln des sogenannten Strengbeweises gehört (§§ 402 ff. ZPO, 72 ff. StPO). Entsprechend wichtig ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Tätigkeit als Sachverständiger zu kennen.

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