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Revision und Compliance

Vergabeverfahren nach der Vergabeverordnung (VgV) regeln die meisten Beschaffungsvorhaben, bei denen es nicht um Bauleistungen geht.  Zunehmend treten hier Besonderheiten zu Tage, wie umfangreiche Rahmenvereinbarungen, Technologie-Ausschreibungen, besondere Vergabetechniken (Abwärtsauktion, elektronische Kataloge, zentrale Beschaffungsstellen) bis hin zu rein funktionalen oder seriellen Ausschreibungen. Wandelnde Anforderungen der Rechtsprechung oder des Gesetzgebers beeinflussen die Wertbarkeit wie die konkrete Wertung der Angebote. Wer nicht fortlaufend wie Leinemann Partner die Rechtsprechung rezipiert oder selbst prägt, kann kaum kompetente Unterstützung leisten. Leinemann Partner Rechtsanwälte begleiten Auftraggeber und Bieter in allen Phasen ihrer Projekte.

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