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Sektoren

Sektoren-Bauvergabe

Bautätigkeit im Sektorenbereich betrifft insbesondere Projekte, die im Zusammenhang mit Tätigkeiten auf dem Gebiet der Trinkwasser- oder Energienetze, des Hafen- und Flughafenbetriebs, des Schienenverkehrs oder des öffentlichen Personennahverkehrs erbracht werden. Schon seit 2009 unterliegen Beschaffungen im gesamten Sektorenbereich der Sektorenverordnung (SektVO). Die VOB/A oder die VgV gelten hier nicht.

Bauvergabeverfahren nach SektVO sind etwas anders geregelt als in der VOB/A Sektorenvergaben ermöglichen dem Auftraggeber etwas mehr Spielräume in der Durchführung des Vergabeverfahrens und unterliegen weniger dicht geregelten Anforderungen. Das Vergabeverfahren nach SektVO bleibt jedoch ein förmliches Vergabeverfahren, das in jedem Stadium durch Vergabekammern und Oberlandesgerichte überprüfbar ist. Viele Sektorenaufträge werden im Bereich der Infrastruktur vergeben und weisen sehr hohe Projektvolumina mit den entsprechenden Risiken auf. Leinemann Partner Rechtsanwälte gehören in diesem Marktsegment zu Deutschlands führenden anwaltlichen Beratern. Egal, ob Eisenbahnbau, Stromtrassen, Offshore-Windparkanschlüsse, Häfen oder Flughäfen gebaut werden – in all diesen Bereichen haben wir eine Vielzahl von Referenzprojekten vorzuweisen.

Die Netzanbindung der Offshore-Windparks in Nord- und Ostsee und der Transport des nachhaltig erzeugten Stroms von Nord- nach Süddeutschland (und in die Nachbarländer) ist das wesentliche Element der Energiewende in Deutschland. Wir betreuen viele Projekte im Zusammenhang mit der Stromerzeugung und mit dem Bau der Übertragungsleitungen, die allesamt förmlich ausgeschrieben werden.

Sektorenvergabe von Lieferungen, Leistungen und Dienstleistungen

Die VgV findet für Sektorenvergaben keine Anwendung. Alle hier geltenden Vergaberechtsregeln finden sich in der SektVO, komplementär gilt das GWB. Auch im Sektorenbereich bleibt es somit dabei, dass alle Vergabeverfahren durch Vergabekammern und Oberlandesgerichte von Anfang an überprüfbar sind. Die anwaltliche Beratung und Begleitung von Auftraggebern und Bietern ist damit bei Sektorenvergaben unerlässlich, um ein rechtssicheres Verfahren zu gewährleisten und im Falle von Vergabenachprüfungsverfahren eine zuverlässige Handlungsbasis zu gewinnen.

Konzessionen

Durch die Novellierung des Konzessionsverfahrens im Strom- und Gasbereich gelten neue Vorschriften für solche Vergabeverfahren nach §§ 46ff. EnWG einschließlich besonderer regen für den Rechtsschutz.

Daneben gilt die KonzVgV für alle anderen Konzessionen nach dem Vierten Teil des GWB. Sie kommt etwa zur Anwendung bei Ausschreibungen auf kommunaler Ebene für besondere Veranstaltungen in Betracht, wie z. B. mittelalterliche Dorffeste oder allgemein für die Nutzung kommunaler Festgelände mit Konzessionscharakter. Aber auch Rettungsdienstleistungen oder die Überlassung von Veranstaltungshallen.

Leinemann Partner begleiten Vergabestellen wie Bieter bei allen Arten von Konzessionsvergabeverfahren und können hier auf eine breite Erfahrung zurückgreifen.

Energiewende

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Bieterberatung bei der Angebotsbearbeitung

Gestaltung von Ausschreibungen

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