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30.05.2018 A1 mobil-Klage: Gericht schlägt Vergleich vor

Hannover, 18.05.2018: Bei der ersten mündlichen Verhandlung im 780-Millionen-Euro-Prozess um Vergütungsansprüche aus einem ÖPP-Konzessionsvertrag hat das Landgericht Hannover der Bundesrepublik Deutschland und dem von Leinemann Partner Rechtsanwälte vertretenen Autobahn-Betreiber A1 mobil GmbH & Co. einen Vergleich vorgeschlagen.

Die im August 2017 von Leinemann Partner Rechtsanwälte nach langen Verhandlungen eingereichte Klage soll zu einer Anpassung der Vergütung für die A1 mobil führen. Zuvor war bereits die vertraglich vereinbarte Schlichtung gescheitert, da der Bund eine Vertragsanpassung ablehnte Gesellschafter des Betreibers A1 mobil sind der britische Finanzinvestor John Laing und das niedersächsische Bauunternehmen Johann Bunte aus Papenburg. Ihnen und dem damaligen Konsortialführer Bilfinger Berger hatte der Bund 2008, wenige Monate vor dem Ausbruch der Finanzkrise, den Auftrag zum Ausbau und 30-Jährigen Betrieb der Autobahnstrecke zwischen Bremen und Hamburg erteilt. Als Vergütung sollte ein Teil der Einnahmen des Bundes aus der Lkw-Maut verwendet werden.

In Rekordzeit von 4 Jahren wurden 72 km Autobahn sechs streifig ausgebaut. Nach der Insolvenz der Lehmann-Brothers-Bank und der folgenden Weltwirtschaftskrise brach der Lkw-Verkehr zwischen Hamburg und Bremen vöölig unerwartet um mehr als 22 % ein und erholte sich über Jahre hinweg kaum. Damit ist nach Ansicht der A1 mobil die Geschäftsgrundlage gravierend gestört mit der Folge, dass die Bundesrepublik Deutschland die vertraglich geregelte Vergütung nach § 313 BGB anpassen müsste.

Das Landgericht unterbrietete am 18.05.2018 einen ausführlichen Vergleichsvorschlag. Er sieht vor, dass der Vertrag eine angepasste, prozentual zwischen Bund und Betreiber aufgeteilte Vergütungsregelung erhält und die dann noch verbleibende Liquiditätslücke bis zum Vertragsende 50 : 50 zwischen den Parteien aufgeteilt wird, wobei der Anteil des Bundes als zinsloses Darlehn gewährt werden könne, das über die Restlaufzeit zurückgeführt werden soll. Nach Ansicht der A1 mobil wäre damit der Anpassungsanspruch dem Grunde nach bestätigt und durch den vom Gericht vorgeschlagenen Mechanismus würden die unvorhergesehenen Folgen der Weltwirtschaftskrise für die Finanzierungstruktur des Vertrags teilweise aufgefangen. Beide Seiten wollen die nächsten Wochen nutzen, um den Vergleichsvorschlag zu prüfen und dazu Stellung zu nehmen.

Die A1 mobil GmbH & Co. KG wird in dem Prozess durch ein standortübergreifendes Anwaltsteam von Leinemann Partner Rechtsanwälte unter Federführung der Partner Prof. Dr. Ralf Leinemann und Dr. Oliver Homann vertreten.


Dr. Oliver Homann
Prof. Dr. Ralf Leinemann


Leinemann Partner gehört zu den führenden Kanzleien für Baurecht, Immobilienrecht und Vergaberecht in Deutschland. Über 100 hoch spezialisierte RechtsanwältInnen sind an den Standorten von Leinemann Partner in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Köln und München tätig. Die Sozietät hat einen weithin sichtbaren Schwerpunkt bei Infrastruktur-Großprojekten, wie dem Neu- und Ausbau zahlreicher Autobahnen, Bahnstrecken und Wasserstraßen ebenso wie Industrie-, Kraftwerks- und Anlagenbau, Flughäfen, Shopping-Center und von Stadtentwicklungsprojekten. Bekannteste Mandate sind u. a. die Bauten der LNG-Terminals in Stade und Wilhelmshaven, die Batteriefabrik von Volkswagen in Salzgitter, die U-Bahn-Bauten in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main und München, der Tunnel unter dem Fehmarnbelt, die Hamburger Elbphilharmonie, der Neubau der Rheinbrücke der A1 bei Leverkusen und die Anbindung der Offshore-Stromerzeugung auf See über neue Hochspannungstrassen.

Kontakt

Caroline Scheller
Managerin Marketing, PR & Business Development
Tel. 030 – 20 64 19 -0
MAIL presse@leinemann-partner.de

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