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15.03.2018 Interview zum neuen Bauvertragsrecht mit Dr. Birgit Franz

Seit Anfang 2018 gilt das neue Bauvertragsrecht. Für Bauverträge, die seit dem 01.01.2018 abgeschlossen wurden, ändert sich Einiges, vor allem hinsichtlich der Möglichkeit zur Anordnung veränderter Leistungen im bestehenden Vertrag und deren Vergütung. 

Rechtsanwalt Lutz D. Fischer hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesanzeiger Verlag zu dem Thema mit Dr. Birgit Franz ein Video-Interview geführt, welches Sie sich hier anschauen können.


Leinemann Partner gehört zu den führenden Kanzleien für Baurecht, Immobilienrecht und Vergaberecht in Deutschland. Über 100 hoch spezialisierte RechtsanwältInnen sind an den Standorten von Leinemann Partner in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Köln und München tätig. Die Sozietät hat einen weithin sichtbaren Schwerpunkt bei Infrastruktur-Großprojekten, wie dem Neu- und Ausbau zahlreicher Autobahnen, Bahnstrecken und Wasserstraßen ebenso wie Industrie-, Kraftwerks- und Anlagenbau, Flughäfen, Shopping-Center und von Stadtentwicklungsprojekten. Bekannteste Mandate sind u. a. die Bauten der LNG-Terminals in Stade und Wilhelmshaven, die Batteriefabrik von Volkswagen in Salzgitter, die U-Bahn-Bauten in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main und München, der Tunnel unter dem Fehmarnbelt, die Hamburger Elbphilharmonie, der Neubau der Rheinbrücke der A1 bei Leverkusen und die Anbindung der Offshore-Stromerzeugung auf See über neue Hochspannungstrassen.

Kontakt

Caroline Scheller
Managerin Marketing, PR & Business Development
Tel. 030 – 20 64 19 -0
MAIL presse@leinemann-partner.de

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