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09.11.2017 Leinemann Partner Rechtsanwälte vertreten das Saarland im Millionen-Rechtsstreit um das HTW-Hochhaus in Saarbrücken

Eine Arbeitsgemeinschaft saarländischer und rheinland-pfälzischer Baufirmen, die das Hochhaus der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW-Hochhaus) in Saarbrücken umbaut, fordert vom Saarland als Auftraggeber zusätzliche Vergütung für Nachbesserungen beim Brandschutz in Millionenhöhe. Leinemann Partner Rechtsanwälte (Büro Frankfurt) wurden mit der Prozessvertretung des Landes beauftragt.

Das für rund 16,5 Millionen Euro kernsanierte HTW-Hochhaus, das zukünftig mehr als 1.000 Studierenden, Professoren und Mitarbeitern Raum bietet, sollte ursprünglich bereits vor vier Jahren bezugsfertig sein. Wegen gravierender Defizite beim Brandschutz verweigerte die Bauaufsicht eine Genehmigung für den Hochschulbetrieb und forderte erhebliche Nachbesserungen, des zunächst in einem Public-Private-Partnership-Konzept (PPP) umgebauten HTW-Hochhauses. Die in der Arbeitsgemeinschaft HTW-Hochhaus zusammengeschlossenen Firmen verlangen nunmehr für diese Nachbesserungsarbeiten eine zusätzliche Vergütung und haben im Sommer 2017 eine Feststellungklage eingereicht. Die Kosten für die Leistungen zur Verbesserung des Brandschutzes belaufen sich auf über 11,0 Millionen Euro.

Im September 2016 wurde nach jahrelangem Streit über das Bau-Soll und schwierigen Verhandlungen eine Vereinbarung mit Arbeitsgemeinschaft HTW-Hochhaus geschlossen, wonach sich diese u.a. verpflichtete, das HTW-Hochhaus bis spätestens August 2017 fertigzustellen. Gegenstand der Vereinbarung war auch, dass die behaupteten Vergütungsansprüche der Arge im Zusammenhang mit den Brandschutzertüchtigungsmaßnahmen erst nach der Fertigstellung vor den Gerichten geklärt werden sollten. Daran hält man sich jetzt nicht mehr und reichte im Sommer 2017 überraschend Klage gegen das Saarland ein. Die Klageerwiderung wurde vom Frankfurter Büro von Leinemann Partner Rechtsanwälte (Federführung Jarl-Hendrik Kues - Partner -, Gabriela Böhm -Associate -) Ende Oktober eingereicht. Ob und inwieweit dem Saarland Kosten wegen der verzögerten Übergabe des HTW-Hochhauses entstanden sind, die als Schadenersatzforderung mittels einer Widerklage geltend gemacht werden können, wird derzeit aufgebreitet und geprüft.

Leinemann Partner Rechtsanwälte wurden aufgrund ihrer herausragenden Erfahrung im Baurecht und bei Projekten in öffentlich-privater Partnerschaft vom saarländischen Bauministerium als Vertreter des Landes ausgewählt. Diese Mandatierung war nicht selbstverständlich. In einer Landtagssitzung Ende Oktober 2017 wurde die Landesregierung befragt, weshalb sie nicht eine saarländische Kanzlei beauftragt habe. Dazu sagte der saarländische Bauminister: „Mit Leinemann Partner sind wir auf Augenhöhe mit den Prozessgegnern. Wir haben die Nummer eins in Deutschland engagiert.“ (Saarbrücker Zeitung vom 06.11.2017).


Gabriela Böhm
Jarl-Hendrik Kues, LL.M.


Leinemann Partner gehört zu den führenden Kanzleien für Baurecht, Immobilienrecht und Vergaberecht in Deutschland. Über 100 hoch spezialisierte RechtsanwältInnen sind an den Standorten von Leinemann Partner in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Köln und München tätig. Die Sozietät hat einen weithin sichtbaren Schwerpunkt bei Infrastruktur-Großprojekten, wie dem Neu- und Ausbau zahlreicher Autobahnen, Bahnstrecken und Wasserstraßen ebenso wie Industrie-, Kraftwerks- und Anlagenbau, Flughäfen, Shopping-Center und von Stadtentwicklungsprojekten. Bekannteste Mandate sind u. a. die Bauten der LNG-Terminals in Stade und Wilhelmshaven, die Batteriefabrik von Volkswagen in Salzgitter, die U-Bahn-Bauten in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main und München, der Tunnel unter dem Fehmarnbelt, die Hamburger Elbphilharmonie, der Neubau der Rheinbrücke der A1 bei Leverkusen und die Anbindung der Offshore-Stromerzeugung auf See über neue Hochspannungstrassen.

Kontakt

Caroline Scheller
Managerin Marketing, PR & Business Development
Tel. 030 – 20 64 19 -0
MAIL presse@leinemann-partner.de

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