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19.12.2017 Neue EU-Schwellenwerte für 2018-2019 veröffentlicht

Alle zwei Jahre wird von der EU-Kommission die Höhe der Schwellenwerte für die Anwendung des EU-Vergaberechts überprüft. Diese Schwellenwerte beruhen auf den Verpflichtungen der EU nach dem Government Procurement Agreement (GPA) und sind daher abhängig von Wechselkursentwicklungen.                                                                                               

Am 18.12.2017 wurden die Durchführungsverordnungen veröffentlicht, mit der diese Änderungen mit Wirkung zum 1.1.2018 vollzogen werden.

Darin sind die Schwellenwerte wie folgt festgesetzt:
- für Liefer- und Dienstleistungsaufträge Oberer und Oberster Bundesbehörden: 144.000 € (bisher 135.000 €)
- für Liefer- und Dienstleistungsaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber: 221.000 € (bis-her 209.000 €)
- für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern: 443.000 € (bisher 418.000 €).
- für Bauaufträge: 5.548.000 € (bisher 5.225.000 €).
- für Konzessionsvergaben: 5.548.000 € (bisher 5.225.000 €).                             

Die Änderungen werden zum 1.1.2018 in Kraft treten. Eine Maßnahme des deutschen Gesetzgebers ist nicht erforderlich, da die Vergabeverordnungen direkt auf die EU-Vorschriften verweisen. Die (bisher ohne amtliche Nummer veröffentlichten) Durchführungsverordnungen vom 18.12.2017 zur Änderung der Richtlinie 2014/23/EU (Konzessionsvergaberichtlinie),Richtlinie 2014/24/EU (Allgemeine Vergaberichtlinie) und Richtlinie 2014/25/EU (Sektorenvergaberichtlinie) wurden nun veröffentlicht.

(Quelle: www.forum-vergabe.de) 


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Kontakt

Caroline Scheller
Managerin Marketing, PR & Business Development
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