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24.04.2018 Neue Veröffentlichungen in der IBR
In der renommierten Fachzeitschrift Immobilien- und Baurecht 01/2018 wurden von Dr. Birgit Franz eine Reihe von Aufsätzen veröffentlicht.
- Besteller kann eine Änderung des Werkerfolgs "begehren"!
- Anordnungsrecht besteht erst nach 30 Tagen!
- Wie wird die Nachtragshöhe ermittelt?
- Unternehmer kann (auch) auf die Urkalkulation zurückgreifen!
- Besteller muss 80% der angebotenen Nachtragsvergütung als Abschlag zahlen!
Außerdem hat Pascal Göpner in der gleichen Ausgaben einen Artikel zu folgendem Thema publiziert:
- Nachtragsstreitigkeit kann im einstweiligen Verfügungsverfahren (vorläufig) geklärt werden!
Eine Inhaltsübersicht finden Sie hier.
Dr. Birgit Franz und Pascal Göpner haben außerdem in der BauR 2018, Heft 4, Seiten 557 bis 580 einen Artikel zum Thema "Die einstweilige Verfügung im Bauvertragsrecht – ein Mittel mit Risiken aber durchaus positiven (Neben-)Wirkungen!" publiziert.
Leinemann Partner gehört zu den führenden Kanzleien für Baurecht, Immobilienrecht und Vergaberecht in Deutschland. Über 100 hoch spezialisierte RechtsanwältInnen sind an den Standorten von Leinemann Partner in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Köln und München tätig. Die Sozietät hat einen weithin sichtbaren Schwerpunkt bei Infrastruktur-Großprojekten, wie dem Neu- und Ausbau zahlreicher Autobahnen, Bahnstrecken und Wasserstraßen ebenso wie Industrie-, Kraftwerks- und Anlagenbau, Flughäfen, Shopping-Center und von Stadtentwicklungsprojekten. Bekannteste Mandate sind u. a. die Bauten der LNG-Terminals in Stade und Wilhelmshaven, die Batteriefabrik von Volkswagen in Salzgitter, die U-Bahn-Bauten in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main und München, der Tunnel unter dem Fehmarnbelt, die Hamburger Elbphilharmonie, der Neubau der Rheinbrücke der A1 bei Leverkusen und die Anbindung der Offshore-Stromerzeugung auf See über neue Hochspannungstrassen.
Kontakt
Caroline Scheller
Managerin Marketing, PR & Business Development
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