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18.04.2017 Neues Bauvertragsrecht - Zusammenfassung

Am 09. März 2017 ist das Gesetz zur „Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des Zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren“ vom Bundestag verabschiedet worden. Die Reform tritt - vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrats - am 01. Januar 2018 in Kraft.

Der Bauindustrieverband NRW e.V. hat ein Informationspapier erstellt, welche die wichtigsten Änderungen und die sich hieraus ergebenen Fallstricke zusammenfasst. 

 

 


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Managerin Marketing, PR & Business Development
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