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Das neue Bauvertragsrecht

Donnerstag 15.03.2018 von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr in Köln Outlook

Das „Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung“ ist am 01.01.2018 in Kraft getreten. Erstmalig wird der Bauvertrag mit seinen speziellen Anforderungen als Unterfall des Werkvertrags selbständig im BGB geregelt. Das „neue“ BGB enthält spezielle Regelungen für Bauverträge, Bauträgerverträge, Architekten- und Ingenieurverträge. Es ändern sich auch die Vorschriften über die kaufrechtliche Mängelhaftung für Baustoffe.

Was erwartet sie? Ein ganz neu gestaltetes einseitiges Anordnungsrecht des Bestellers. Dieses folgt jedoch einer von der VOB/B abweichenden Systematik. Auch der Vergütungsanspruch weicht von der bisher bekannten Regelungssystematik der VOB/B ab. Die Regelungen zur Abschlagszahlung wie auch zur Abnahme wurden modifiziert.

Was nehmen Sie mit? Einen systematischen Überblick über die Neuregelungen des Bauvertragsrechts und Tipps für den Umgang mit den Neuregelungen in der Praxis, z. B. bei der Gestaltung ihrer Nachunternehmerverträge und/oder ihrer AGB. Die neuen Regelungen zum Bauträger-, Ingenieur- und Architektenrecht werden im Seminar nur am Rande gestreift.

Das Seminar findet in den Kölner Kanzleiräumlichkeiten von Leinemann Partner statt. 

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

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Caroline Scheller

Caroline Scheller
Managerin Marketing, PR & Business Development