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Die Kalkulation - unverändert das Herzstück des Angebots

Mittwoch 13.03.2019 von 09:30 Uhr bis 17:00 Uhr in Mannheim Outlook

Die Kalkulation ist und bleibt auch mit Blick auf das neue Bauvertragsrecht das Herzstück des Angebots und das entscheidende Element für die Preisermittlung der Nachtragsleistungen. Denn der Unternehmer kann gemäß § 650c Abs. 2 BGB zur Berechnung der Vergütung für den Nachtrag auf die Ansätze in einer vereinbarungsgemäß hinterlegten Urkalkulation zurückgreifen. Was bedeutet aber die Vermutung, dass die auf Basis der Urkalkulation fortgeschriebene Vergütung den tatsächlich erforderlichen Kosten entspricht? Wird mit dem neuen Bauvertragsrecht der von der Rechtsprechung sanktionierten spekulativen Preisgestaltung ein Ende bereitet? Welche Bedeutung erfährt die Kalkulation noch im Rahmen der VOB/B? Das Seminar beschäftigt sich mit Möglichkeiten und Grenzen, die einer Kalkulation zum einen baubetrieblich und zum anderen rechtlich gesetzt sind. Kompetenzen im Umgang mit Angebots- und Nachtragskalkulationen sowie mit spekulativen Sachverhalten sollen verbessert, Chancen und Risiken der Kalkulation aufgezeigt werden. Hierbei werden das neue Bauvertragsrecht und dessen Auswirkungen ebenso diskutiert wie die einschlägigen Entscheidungen der Rechtsprechung.

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Caroline Scheller

Caroline Scheller
Managerin Marketing, PR & Business Development