90 bis 95 % aller öffentlichen Auftragsvergaben liegen derzeit unterhalb der EU-Schwellenwerte. Vor diesem Hintergrund sind die Änderungen des Vergaberechts durch die Einführung der neuen Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) zu Beginn 2017 für die Anwender des Vergaberechts wahrscheinlich von größerer Relevanz als die umfassende Vergaberechtsreform 2016.
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