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FIDIC

Viele unserer MandantInnen wickeln Bau- und Anlagenbauprojekte im Ausland ab oder arbeiten mit einem oder mehreren internationalen Vertragspartnern bei Inlandsprojekten. Nicht selten wird dann Englisch als Vertragssprache vereinbart und die FIDIC-Vertragsbedingungen werden zur Vertragsgrundlage gemacht. Gerade im Anlagenbau und aber auch bei Großprojekten sind die FIDIC-Bedingungen zum internationalen Standard geworden. Wir gehen ständig damit um und haben ein großes Team englischsprachiger AnwältInnen, die hierzu jahrelange Erfahrungen in der Beratung und Prozessführung aufweisen. Wir prägen die Fachliteratur zum FIDIC-Bauvertrag, denn die FIDIC-Kommentierungen von Leinemann und Nicklisch/Weick wie auch das Werk „Hilgers/Kaminsky, Anlagenbau im In- und Ausland“ stammen Partnern unserer Sozietät.

Durch unsere Mitgliedschaft bei ICC Germany und bei der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit sind wir nicht nur als Anwälte bei internationalen Projekten tätig. Einige Partner der Sozietät übernehmen auch Mandate als Mitglieder von Dispute Adjudication Boards (DAB) oder nach den DB-Rules der Internationalen Handelskammer, Paris (ICC). Hier konnten wir bereits vielfach als Schlichter oder Schiedsrichter tätig werden.

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