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IT-Vergaben

IT-Vergaben richten sich nach der VgV bzw. UVgO. Bei aufwändigeren Hard- und/oder Softwarebeschaffungen kommt es oft zu Teststellungen, nicht selten auch zur Durchführung von Verhandlungsverfahren oder zu einem wettbewerblichen Dialog. Dabei kann vieles schiefgehen. Nicht zuletzt sind Fragen der Datensicherheit (insbesondere bei Speicherung in der Cloud), Schutzrechte und Kompatibilität mit vorhandenen Infrastrukturen oft besonders sorgfältig zu prüfen. Manchmal müssen die Standardverträge der EVB-IT auch für die Verwendung in einem Vergabeverfahren angepasst werden.

Leinemann Partner Rechtsanwälte sind langjährig mit der Durchführung komplexer IT-Großprojekte wie die Einführung einer neuen E-Aktenlösung für eine komplette Landesverwaltung oder den Einkauf einer von einer Bundesbehörde deutschlandweit eingesetzten Individualsoftware erfahren. Die Moderation und rechtssichere Protokollierung der Verhandlungsgespräche gehört dabei ebenso zum Beratungsportfolio wie die Vertrags- und Verfahrensgestaltung im Übrigen. Leinemann Partner können auf fundierte Erfahrungen und Kenntnisse im IT-Bereich verweisen, die auf Beschaffer- wie auf Bieterseite eingesetzt werden können.

Dasselbe gilt im Übrigen, wenn die Beschaffung nicht nach VgV, sondern nach VSVgV aufgesetzt wird. Schon durch den VSVgV-Kommentar von Leinemann/Kirch, an dem viele AnwältInnen von Leinemann Partner mitgewirkt haben, besteht hier eine langjährig aufgebaute Kompetenz zur Begleitung von VS-Verfahren.

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