Neues zum Immobilienrecht 04/2018

Neues zum Immobilienrecht 04/2018

Liebe Leserinnen und Leser, 

vorliegend finden Sie die 4. Ausgabe 2018 unseres Newsletters "Neues zum Immobilienrecht". Die Ausgabe ist diesmal dem Sonderthema Milieuschutz gewidmet.

Milieuschutzsatzungen gibt es inzwischen in Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Hannover und Berlin. Ziel ist immer, die Bevölkerungsstruktur in einem bestimmten Ortsteil vor unerwünschten Veränderungen zu schützen. In der Praxis heißt das, dass Wohnungen nicht zusammengelegt werden dürfen, dass kein Aufzug eingebaut werden kann, dass innerhalb einer Wohnung Wände nicht verlegt werden dürfen und - wenn zusätzlich eine Umwandlungsverordnung erlassen wird - auch kein Wohnungseigentum begründet werden darf. Gerade auch für Investoren haben Milieuschutzsatzungen daher eine besondere Bedeutung. In unseren Artikeln bieten wir Ihnen einen Einblick in die Grundlagen des Themas und vertiefen wichtige Einzelaspekte.

Sollten Sie hierzu weitergehende Fragen haben, können Sie uns gern unter immobilienrecht(at)leinemann-partner.de schreiben oder Ihren persönlichen Berater ansprechen. Viele weitere Urteile, Bücher, Seminare und Veranstaltungen zum Thema finden Sie auch auf unserer Website unter www.leinemann-partner.de/veranstaltungen

Wir möchten Sie an dieser Stelle noch auf zwei Veranstaltungen aufmerksam machen:

Wir wünschen Ihnen eine gute Lektüre!

 

Eine Druckversion der aktuellen Ausgabe finden Sie hier!

Die Bedeutung von Milieuschutz im Städtebau – Ein Überblick

Michael Göger, LL.M.

Die Bedeutung von Milieuschutz im Städtebau – Ein Überblick

 

Die Genehmigung im Milieuschutz – Voraussetzungen, Versagungsgründe und Ausnahmen

Shushanik Röcker, LL.M.

Die Genehmigung im Milieuschutz – Voraussetzungen, Versagungsgründe und Ausnahmen