Neues zum Vergaberecht 01/2021

Neues zum Vergaberecht 01/2021

Liebe Leserinnen und Leser,

vorliegend finden Sie die 1. Ausgabe 2021 unseres Informationsdienstes "Neues zum Vergaberecht".

Die vorliegende Ausgabe behandelt zwei neue, obergerichtliche Entscheidungen zum „Dauerbrenner“ Eignungsanforderungen; konkret die Frage, ob eine „dreijährige Geschäftstätigkeit“ als Mindestanforderung definiert werden kann und wenn ja, wie dies zu erfolgen hat. Hierzu besprechen die Kolleginnen Jurke und Büngeler zwei diese Fragen aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchtende Entscheidungen des OLG Dresden (Beschluss vom 05.02.2021 - Verg 4/20) und des OLG Schleswig-Holstein (Beschluss vom 10.12.2020, 54 Verg 4/20).

Mit der Wertung der Angebote, konkret der Gewichtung von Unterkriterien, hatte sich das OLG Celle (Beschluss vom 02.02.2021 – 13 Verg 8/20) zu beschäftigten und bekräftigte in der von Fr. Dr. Leinemann besprochenen Entscheidung erneut, dass die Gewichtungen zwingend bekanntzumachen sind, was jedoch in der Praxis häufig übersehen wird.

Zuletzt erläutert Hr. Prof. Dr. Leinemann die jüngste, vergaberechtliche Entscheidung des BGH (Urteil vom 08.12.2020 - XIII ZR 19/19), die sich mit der in der Praxis sehr relevanten Frage der Durchsetzung des sog. positiven Interesses befasst. Denn hier stellt der BGH neue, kaum überwindbare Hürden auf, die die Erleichterungen der letzten hierzu ergangenen Entscheidung (etwa, dass eine unterlassene Rüge im Grundsatz kein Mitverschulden begründet, vgl. BGH, Urteil vom 17.09.2019 - X ZR 124/18) hinsichtlich der Erfolgsaussichten einer Klage insgesamt, erheblich relativieren.

Wir möchten Sie außerdem auf zwei interessante Online-Seminare aufmerksam machen:

  1. PRAXIS-UPDATE: HOAI 2021, PLANUNGSNACHTRÄGE UND AKTUELLE RECHTSPRECHUNG am 22.03.2021 
  2. DAS (kleine) 1 X 1 DER VOB/B – RECHTLICHES HANDWERKZEUG FÜR DIE TÄGLICHE BAUPRAXIS am 12.04.2021

Einen Überblick über unser Seminarangebot finden Sie hier.

Über Ihre Anregungen, Rückfragen oder auch Diskussionen über weitere Problemstellungen resultierend aus Ihrer täglichen Praxis freuen wir uns. Schreiben Sie uns unter: vergaberecht@leinemann-partner.de.

Mit den besten Grüßen aus Frankfurt und bleiben Sie gesund

Jonas Deppenkemper

Eine Druckversion der aktuellen Ausgabe finden Sie hier!

Angabe der (Unter-)Kriterien in der absteigenden Reihenfolge ihrer Bedeutung

Dr. Eva-D. Leinemann, LL.M., Notarin in Berlin

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BGH höhlt Anspruch übergangener Bieter auf entgangenen Gewinn aus, erleichtert aber den Nachweis der Angebotsbearbeitungskosten

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Die Abfrage nach dem Umsatz ist keine Mindestbedingung an die Geschäftsexistenz

Sandra Jurke

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