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Neues zum Baurecht 05/2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit unserem letzten Newsletter des Jahres möchten wir Ihnen aktuell entschiedene Themen aus dem Bau- und Architektenrecht vorstellen. Die Fokussierung auf die Frage der Mangelhaftigkeit in zwei Entscheidungen wirft interessante Aspekte auf. Die Debatte darüber, ob Mängelansprüche ausschließlich innerhalb der Leistungskette geltend gemacht werden können, stellt ebenfalls einen spannenden Diskussionspunkt dar. Eine weitere klärungsbedürftige Frage betrifft die Feststellung eines Mangels, wenn das Werk gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt, aber dennoch funktionstauglich ist. Die Auseinandersetzung mit Mängelansprüchen im Zusammenhang mit einer Schwarzgeldabrede ist ebenfalls von erheblichem Interesse. Zuletzt wird der Verstoß eines Architekten gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz und die daraus resultierenden Konsequenzen beleuchtet. Dies könnte sowohl für Architekten als auch für diejenigen, die ihre Dienstleistungen in Anspruch nehmen, wichtige Einblicke bieten.

Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen beim Lesen und eine schöne Adventszeit,

Amneh Abu Saris

Eine Druckversion der aktuellen Ausgabe finden Sie hier!

Ohne Rechnung – dann auch ohne Gewährleistungsrechte!

Eva Hildebrandt-Bouchon, M.A.

Ohne Rechnung – dann auch ohne Gewährleistungsrechte!

 

Ein Architekt, der für den Auftraggeber eine Skontoklausel für Bauverträge entwirft, verstößt gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz. BGH, Urteil vom 09.11.2023 - VII ZR 190/22

Christian Kirschberger

Ein Architekt, der für den Auftraggeber eine Skontoklausel für Bauverträge entwirft, verstößt gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz. BGH, Urteil vom 09.11.2023 - VII ZR 190/22

 

Ist ein entgegen den anerkannten Regeln der Technik errichtetes Bauwerk mangelhaft, obgleich es funktionstauglich ist?

Nicolas Störmann

Ist ein entgegen den anerkannten Regeln der Technik errichtetes Bauwerk mangelhaft, obgleich es funktionstauglich ist?

 

Mängelansprüche können nur entlang der Leistungskette geltend gemacht werden

Marie Dins

Mängelansprüche können nur entlang der Leistungskette geltend gemacht werden