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Neues zum Vergaberecht 02/2023

Liebe Leserinnen und Leser,

wir freuen uns, Ihnen eine weitere Ausgabe unseres Vergaberechtsnewsletters präsentieren zu dürfen. Neben der gerade für den Bau- und IT-Bereich relevanten Frage, ob und inwieweit ein Auftraggeber die zu verwendenden „elektronischen Mittel“ konkretisieren bzw. vorgeben darf, befassen sich die ausgewählten Entscheidungen zudem mit den Kommunikationsanforderungen im Vergabeverfahren sowie dem Konflikt zwischen Referenzanforderungen und Mandatsgeheimnissen.

Wir wünschen Ihnen viel Freude bei der Lektüre.

Über Ihre Anregungen, Rückfragen oder auch Diskussionen über weitere Problemstellungen resultierend aus der derzeitigen Praxis freuen wir uns. Schreiben Sie uns unter: vergaberecht@leinemann-partner.de.

Mit den besten Grüßen aus Frankfurt und bleiben Sie gesund

Jonas Deppenkemper

Eine Druckversion der aktuellen Ausgabe finden Sie hier!

Einmal Vergabeplattfom, immer Vergabeplattform

Jonas Deppenkemper

Einmal Vergabeplattfom, immer Vergabeplattform

 

Der öffentliche Auftraggeber kann die Verwendung des GAEB-Formates verlangen

Norbert Knöbel

Der öffentliche Auftraggeber kann die Verwendung des GAEB-Formates verlangen

 

Auch Anwälte müssen vollständige Referenzangaben machen

Maren Elvira Hintze

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