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Neues zum Vergaberecht 03 / 2023

Liebe Leserinnen und Leser,

wir freuen uns, Ihnen die letzte Ausgabe unseres Vergaberechtsnewsletters in diesem Jahre präsentieren zu dürfen, die neben der vergaberechtlichen Einordnung der vieldiskutierten Entscheidung des BGH (Urteil vom 09.11.2023 - VII ZR 190/22) auch den „Klassiker“ der Vorabinformationsschreiben zu Weihnachten behandelt. Den Abschluss bildet sodann eine Besprechung der Entscheidung des OLG Frankfurt (Beschluss vom 28.09.2023 – 11 Verg2/23) zum Thema intransparenter Eignungskriterien, die durchaus Anlass zu kritischer Rückfrage bietet.

Wir wünschen Ihnen viel Freude bei der Lektüre und wünschen Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest.

Über Ihre Anregungen, Rückfragen oder auch Diskussionen über weitere Problemstellungen resultierend aus der derzeitigen Praxis freuen wir uns. Schreiben Sie uns unter: vergaberecht@leinemann-partner.de.

Einen guten Rutsch und beste Grüße aus Frankfurt

Jonas Deppenkemper

Eine Druckversion der aktuellen Ausgabe finden Sie hier!

Architekten und „Beschaffungsbüros“ sind keine Rechtsanwälte!

Jonas Deppenkemper

Architekten und „Beschaffungsbüros“ sind keine Rechtsanwälte!

 

§ 134 GWB – „Zitterfrist“ kann einseitig verlängert, jedoch nicht verkürzt werden

Sabrina Stahler (geb. Hißting)

§ 134 GWB – „Zitterfrist“ kann einseitig verlängert, jedoch nicht verkürzt werden

 

Eignungskriterien sollen (im Zweifel) widerspruchsfrei sein

Maren Elvira Hintze

Eignungskriterien sollen (im Zweifel) widerspruchsfrei sein