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Neues zum Baurecht 04/2023

Liebe Leserinnen und Leser,

mit unserem aktuellen Newsletter möchten wir Ihnen interessante Entscheidungen zu verschiedenen Themenschwerpunkten - Treuwidrigkeit bei der Abrechnung von Architektenhonorar nach Mindestsätzen, Darlegungserfordernis der Vergütungshöhe bei Anforderung einer Sicherheit nach § 650f BGB sowie Höhe der Sicherungshypothek nach Kündigung des Bauvertrags und der Möglichkeit der Kündigung bei verzögerten Baubeginn auch ohne Verschulden des Auftragnehmers - vorstellen.

Diese Entscheidungen bieten einen spannenden Einblick in die dynamische Entwicklung der Rechtsprechung des Bau- und Architektenrechts und tragen dazu bei, Rechtsunsicherheiten in diesen komplexen Rechtsgebieten zu klären.

Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen beim Lesen,

Amneh Abu Saris

Eine Druckversion der aktuellen Ausgabe finden Sie hier!

Fristsetzung und Kündigung wegen eines vom Auftragnehmer verzögerten Baubeginns sind auch ohne dessen Verschulden möglich!

Norbert Knöbel

Fristsetzung und Kündigung wegen eines vom Auftragnehmer verzögerten Baubeginns sind auch ohne dessen Verschulden möglich!

 

Urteilsbesprechung, KG Urteil vom 02.06.2023 - 7 U 127/21-

Anuschka Pauly

Urteilsbesprechung, KG Urteil vom 02.06.2023 - 7 U 127/21-

 

Urteil des BGH zu § 650f BGB, VII ZR 228/22: Vergütungshöhe ist schlüssig darzulegen!

Merle Kammer

Urteil des BGH zu § 650f BGB, VII ZR 228/22: Vergütungshöhe ist schlüssig darzulegen!

 

Treuwidrigkeit ist nicht gleich Treuwidrigkeit: Zu den unterschiedlichen Voraussetzungen von Einwendungen gegen die Abrechnung von Architektenhonorar nach Mindestsätzen

Yannic Linnemann

Treuwidrigkeit ist nicht gleich Treuwidrigkeit: Zu den unterschiedlichen Voraussetzungen von Einwendungen gegen die Abrechnung von Architektenhonorar nach Mindestsätzen