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03.01.2018 Das neue Bauvertragsrecht - seit 01. Januar 2018 in Kraft

Mit Jahresbeginn 2018 hat der Gesetzgeber das Vergaberecht ausnahmsweise einmal ruhen lassen. Dafür ist ein ganz neues Bauvertragsrecht im BGB in Kraft getreten. Erstmals finden sich nun im BGB eigenständige, bauspezifische Gesetzesvorschriften, die von den bekannten Werkvertragsregeln des BGB flankiert werden. Für Bauverträge, die seit dem 01.01.2018 abgeschlossen wurden, ändert sich Einiges, vor allem hinsichtlich der Möglichkeit zur Anordnung veränderter Leistungen im bestehenden Vertrag und deren Vergütung. Künftig wird es auch möglich sein, Mehrvergütungsansprüche aus Nachträgen per einstweiliger Verfügung vor Gericht durchzusetzen (§§ 650b, 650c und 650d BGB). Bauverträge, die bis zum 31.12. 2017 abgeschlossen wurden, unterliegen weiterhin dem alten Recht.

Einen ersten Überblick zum neuen Recht hat Prof. Dr. Ralf Leinemann bereits in einem Aufsatz gegeben, der in der Neuen juristischen Wochenschrift (NJW) 2017, Seite 3113 ff. veröffentlicht wurde. Ende Januar 2018 wird das Standardwerk von Leinemann/Maibaum, „Die VOB, das Bauvertragsrecht 2018 und das neue Vergaberecht“, in 10. Aufl. im Bundesanzeiger-Verlag erscheinen. Die Autoren stellen darin die wesentlichen Regelungen des neuen Bauvertragsrechts für die Praxis prägnant in einem ausführlichen Einleitung Kapitel auf rund 60 Seiten dar.
Anfang Mai 2018 erscheint dann ein umfassender Kommentar zum neuen BGB-Bauvertragsrecht, der von unseren Partnern Prof. Dr. Ralf Leinemann und Jarl-Hendrik Kues, LL.M., herausgegeben und von ihnen sowie 20 weiteren Fachautorinnen und Autoren aus ganz Deutschland verfasst wird. Der Kommentar erscheint in der „Gelben Reihe“ im Verlag C. H. Beck, München und wird auf ca. 800-900 Seiten Erläuterungen zum Bauvertragsrecht enthalten.

Leinemann Partner Rechtsanwälte stellen damit dem baurechtlichen Fachpublikum wie allen am Bauvertragsrecht interessierten Kreisen die umfassende, wissenschaftlich-fachliche Literatur zur Verfügung, mit der die zu erwartenden Probleme bei der Anwendung des neuen Rechts bewältigt werden können. Jeweils sogleich nach Erscheinen der Bücher werden wir die Bestellnummern und Bezugsquellen auf unserer Website veröffentlichen.

Schon jetzt kann die im Eigenverlag hergestellte Textsammlung „Baurecht 2018“ zum Preis von 10 € inklusive Umsatzsteuer und zuzüglich Versandkosten bei Leinemann Partner über LP-Seminare bestellt werden. Der Versand erfolgt ab Ende Januar.


Leinemann Partner gehört zu den führenden Kanzleien für Baurecht, Immobilienrecht und Vergaberecht in Deutschland. Seit der Gründung am 1.1.2000 hat sich die Kanzlei zu einem der Marktführer in diesem Bereich entwickelt und ist deutschlandweit beratend tätig. Die Sozietät hat einen weithin sichtbaren Schwerpunkt bei Infrastruktur-Großprojekten, wie dem Neu- und Ausbau zahlreicher Autobahnen, Bahnstrecken und Wasserstraßen ebenso wie Industrie-, Kraftwerks- und Anlagenbau, Flughäfen, Shopping-Center und von Stadtentwicklungsprojekten. Bekannteste Mandate sind u. a. der Bau des Fehmarnbelt-Tunnels und mehrerer LNG-Terminals, die Batteriefabrik von Volkswagen in Salzgitter, der Neubau der Rheinbrücke der A 1 bei Leverkusen, der Prozess um die ÖPP-Autobahnstrecke der A 1 Hamburg-Bremen und die Anbindung der Offshore-Stromerzeugung auf See über neue Hochspannungstrassen.

Kontakt

Caroline Scheller
Managerin Marketing, PR & Business Development
Tel. 030 – 20 64 19 -0
MAIL presse@leinemann-partner.de

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