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Sie beschaffen -
wir beraten

Wir begleiten deutschlandweit große
Vergabeverfahren für Auftraggeber
und Bieter

Vergaberecht

Öffentliche Auftraggeber beschaffen durch förmliche Vergabeverfahren, bei denen auf EU-, nationaler und föderaler Ebene jeweils eine Vielzahl an Vorschriften zum Tragen kommen. Bauleistungen werden nach VOB/A ausgeschrieben, alle anderen Leistungen nach VgV. In einzelnen Bereichen gibt es Sonderregelungen, so bei Sektorenauftraggebern die SektVO und im Bereich Verteidigung und Sicherheit die VSVgV, für Konzessionen die KonzVgV.

Zu unterscheiden sind EU-weite Vergabeverfahren für größere Aufträge und rein national auszuschreibende Beschaffungen. Im letzteren Bereich gelten der 1. Abschnitt der VOB/A bei Bauleistungen sowie die UVgO für allen anderen Leistungen. Wer öffentliche Fördermittel einsetzt, bekommt auch als privates Unternehmen in der Regel vergaberechtliche Auflagen, die für eine ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel zu berücksichtigen sind. Und dann gibt es noch einzelne Landesvergabegesetze, die für jedes Bundesland gewisse Abweichungen enthalten und gerne auch landesspezifische Mindestlöhne festsetzen, die vom bundeseinheitlichen Mindestlohn abweichen.

Angesichts der Vorschriftenvielfalt überrascht es nicht, dass viele Auftraggeber und Bieter anwaltliche Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung ihrer Vergabeverfahren bzw. bei der Teilnahme an entsprechenden Vergabeverfahren nachfragen.

Leinemann Partner Rechtsanwälte sind im Vergaberecht eines der größten und erfahrensten Teams auf dem deutschen Markt und verfügen über eine große Anzahl an FachanwältInnen im Vergaberecht, die in ganzer Breite des Vergaberechts beraten.

Wir beraten sowohl Auftraggeber als auch Bieter umfassend in allen vergaberechtlichen Angelegenheiten von der Verfahrensvorbereitung, über die Durchführung des Verfahrens bis zur Vertragsgestaltung sowie im Umgang mit Rügen und Nachprüfungsverfahren:

Bauvergaben

Wegen der oft hohen Auftragsvolumina, befristeter Mittel und erheblicher Angebotskosten kann ein Großprojekt heute ohne vergaberechtliche Begleitung kaum noch realisiert werden. Jede bauliche Maßnahme, die die EU-Schwellenwerte überschreitet, führt zu einer europaweiten Ausschreibung. Angesichts des harten Wettbewerbs in der Baubranche mündet manches Vergabeverfahren in der Nachprüfung vor der Vergabekammer oder dem Oberlandesgericht. Auftraggeber laufen Gefahr, die Ausschreibung wiederholen zu müssen. Bieter hingegen bringen sich oftmals durch fehlerhafte Angebotsunterlagen und falsche Bieterstrategien um ihre Auftragschancen. Leinemann Partner Rechtsanwälte sichern mit ihrer Expertise den wirtschaftlichen Erfolg ihrer Mandanten.

Vergabe von Lieferungen und Leistungen

EU-weite Vergabeverfahren nach der Vergabeverordnung (VgV) und nationale Vergabeverfahren nach der UVgO werden durchgeführt, wenn es nicht um Bauleistungen geht. Planerische Leistungen für Bauprojekte werden aber auch nach VgV bzw. UVgO ausgeschrieben. Durch die Vielfalt der Beschaffungen gibt es hier auch viele Besonderheiten und spezielle Vergabeverfahren. Umfangreiche Rahmenvereinbarungen, innovative Technologie-Ausschreibungen mittels Innovationspartnerschaft oder Wettbewerblicher Dialog, aber auch besondere Vergabetechniken wie Abwärtsauktion oder elektronische Kataloge kommen hier zur Durchführung. Vermehrt werden auch zentrale Beschaffungsstellen eingerichtet, so etwa auf kommunaler Ebene, um die Beschaffungskompetenz in einem festen Team zu bündeln. Bei all diesen Aufgaben beraten und begleiten Leinemann Partner die Vergabestellen.

Wir bieten zudem die komplette Durchführung von Vergabeverfahren über elektronische Plattformen an und haben selbst Rahmenverträge mit entsprechenden Plattformanbietern, die wir Vergabestellen zur Verfügung stellen können. Wer mag, kann alles in die Hand von Leinemann Partner legen und muss dann nur noch die Entscheidungen zur Wertung und Beauftragung treffen.

Bieterberatung bei der Angebotsbearbeitung 

Jeder Bieter muss bei der Angebotsgestaltung auf vergaberechtliche Aspekte Rücksicht nehmen. Sind Nebenangebote zugelassen? Passt mein Produkt zu den Ausschreibungsvorgaben? Wie flexibel sind die Lieferbedingungen? Wie genau werden einzelne Angebotsaspekte bewertet?

Jede Ausschreibung stellt unterschiedlich Anforderungen an die Bearbeitung, die zum Teil sehr aufwändig ausfallen kann. Das beginnt schon im Teilnahmewettbewerb, wo manchmal sehr umfassende und spezifische Eignungsnachweise gefordert werden. Aber selbst das (richtige!) Ausfüllen der Formblätter, die Bildung einer Bietergemeinschaft oder personenbezogene Wertungskriterien stellen oft besondere Schwierigkeiten dar. Leinemann Partner begleiten BieterInnen bei der Erstellung aller Unterlagen und helfen beim Formulieren von Bieterfragen und evtl. Vergaberügen. Das Scheitern eines Angebots aus formalen Gründen kann so vermieden werden.

Gestaltung von Ausschreibungen 

Die Frage, wie Vergabeunterlagen zu gestalten sind und welchem Konzept eine Ausschreibung folgen soll, bewegt öffentliche Auftraggeber wie kaum eine andere. Wer hier grobe Fehler macht, gefährdet evtl. sogar die zugesagten öffentlichen (Förder-)Mittel, wenn bei nachträglicher Überprüfung durch einen Rechnungshof Verfahrensmängel festgestellt werden. Öffentliche Aufträge müssen regelkonform ausgeschrieben und vergeben werden. Das stellen Leinemann Partner mit einer kompetenten juristischen Begleitung sicher, gerade dort, wo eine Vergabestelle nicht genügen eigene MitarbeiterInnen hat.

Leinemann Partner Rechtsanwälte können zum Beispiel folgende Leistungen übernehmen:

      • Markterkundung
      • Konzipierung des Verfahrens
      • Erstellung der Vergabeunterlagen und der Bekanntmachung
      • Durchführung der kompletten e-Vergabe
      • Management von Bieterfragen
      • Durchführung der Angebotsöffnung und formelle Angebotsprüfung
      • Vertragsgestaltung, Verhandlungen im Verhandlungsverfahren
      • Beantwortung von Vergaberügen nach § 160 Abs. 3 GWB
      • Erstellung der Vergabedokumentation
      • Begleitung von Zuschlag und Vertragsschluss

Leinemann Partner übernehmen die Begleitung in sämtlichen Verfahrensarten und bieten ein maßgeschneidertes Konzept für alle Leistungen an.

Vergabenachprüfungsverfahren 

Das Vergabenachprüfungsverfahren stellt wegen seines Eilcharakters allerhöchste Ansprüche an die anwaltliche Begleitung. Komplexe Sachverhalte müssen innerhalb kürzester Fristen von zwei bis fünf Tagen durchdrungen und für die Vergabekammer oder das Oberlandesgericht aufbereitet werden. Der richtigen anwaltlichen Taktik kommt beim Vortrag entscheidende Bedeutung zu. Das geht nicht ohne langjährige Erfahrung in solchen Verfahren. Dasselbe gilt für die im Nachprüfungsverfahren mögliche Akteneinsicht nach §165 GWB. Hier entscheidet sich, wieviel ein angreifender Bieter an Material bekommt. Kaum ein anderes Verfahren ist durch so viele Unwägbarkeiten durch plötzliche Neubewertungen, überraschend auftauchende Dokumente und bisher übersehene Beurteilungen in der Vergabeakte gekennzeichnet wie das Vergabenachprüfungsverfahren. Nicht selten entscheidet eine geschickte anwaltliche Taktik, evtl. sogar erst die mündliche Verhandlung, über Erfolg oder Misserfolg einer Vergabe bzw. ihrer Nachprüfung.

Leinemann Partner haben Hunderte solcher Verfahren erfolgreich geführt und eine kaum zu überbietende Erfahrung und Expertise mit einem großen Team aufgebaut. Viele wichtige veröffentlichte Leitentscheidungen der Vergabesenate wurden durch uns erstritten. Wir kennen die Vergabekammern und Vergabesenate in Deutschland aus eigener Anschauung.

IT-Vergaben

IT-Vergaben richten sich nach der VgV bzw. UVgO. Bei aufwändigeren Hard- und/oder Softwarebeschaffungen kommt es oft zu Teststellungen, nicht selten auch zur Durchführung von Verhandlungsverfahren oder zu einem wettbewerblichen Dialog. Dabei kann vieles schiefgehen. Nicht zuletzt sind Fragen der Datensicherheit (insbesondere bei Speicherung in der Cloud), Schutzrechte und Kompatibilität mit vorhandenen Infrastrukturen oft besonders sorgfältig zu prüfen. Manchmal müssen die Standardverträge der EVB-IT auch für die Verwendung in einem Vergabeverfahren angepasst werden.

Leinemann Partner Rechtsanwälte sind langjährig mit der Durchführung komplexer IT-Großprojekte wie die Einführung einer neuen E-Aktenlösung für eine komplette Landesverwaltung oder den Einkauf einer von einer Bundesbehörde deutschlandweit eingesetzten Individualsoftware erfahren. Die Moderation und rechtssichere Protokollierung der Verhandlungsgespräche gehört dabei ebenso zum Beratungsportfolio wie die Vertrags- und Verfahrensgestaltung im Übrigen. Leinemann Partner können auf fundierte Erfahrungen und Kenntnisse im IT-Bereich verweisen, die auf Beschaffer- wie auf Bieterseite eingesetzt werden können.

Dasselbe gilt im Übrigen, wenn die Beschaffung nicht nach VgV, sondern nach VSVgV aufgesetzt wird. Schon durch den VSVgV-Kommentar von Leinemann/Kirch, an dem viele AnwältInnen von Leinemann Partner mitgewirkt haben, besteht hier eine langjährig aufgebaute Kompetenz zur Begleitung von VS-Verfahren.

Verteidigung und Sicherheit 

Seit Inkrafttreten der VSVgV im Jahr 2012 ist das Vergaberecht auch für verteidigungs- und sicherheitsrelevante Aufträge verbindlich geregelt – mit weitreichender praktischer Bedeutung für Bundeswehr, Polizei und andere Sicherheitsbehörden. Leinemann Partner Rechtsanwälte zählen zu den erfahrensten Kanzleien in diesem spezialisierten Bereich: Wir beraten Auftraggeber und Bieter bei der rechtssicheren Vergabe nach VSVgV und VS-VOB/A – von der Erstellung der Unterlagen bis zur Vertretung in Nachprüfungsverfahren.

Unsere Expertise umfasst unter anderem Rüstungs- und IT-Beschaffungen, sicherheitsrelevante Bauprojekte sowie Ausschreibungen im Bereich Telekommunikation, Wartung, Ausrüstung und Softwareentwicklung. Als Herausgeber des führenden Kommentars zur VSVgV und VS-VOB/A (Leinemann/Kirch) prägen wir die Fachliteratur maßgeblich mit.

Revision und Compliance

Die Vergabeverordnung (VgV) bildet die zentrale Grundlage für öffentliche Beschaffungen außerhalb des klassischen Baubereichs. Ob komplexe Rahmenvereinbarungen, technologische Ausschreibungen oder innovative Verfahren wie Abwärtsauktionen und elektronische Kataloge – VgV-Vergaben stellen hohe Anforderungen an Rechtssicherheit und strategische Planung.

Leinemann Partner Rechtsanwälte sind auf Vergabeverfahren nach der VgV spezialisiert und begleiten öffentliche Auftraggeber sowie Bieter von der Vorbereitung bis zum Zuschlag. Durch unsere Mitwirkung an der Rechtsprechung und Fachliteratur sind wir mit allen aktuellen Entwicklungen vertraut – und setzen diese gezielt im Projektumfeld um.

Bauvergabe: Öffentlich – Private Partnerschaften (ÖPP)

Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) und Betreibermodelle sind längst fester Bestandteil der öffentlichen Beschaffung. Ob Schulsanierung, Straßenbau, Gefängnisse, Feuerwehrhäuser oder Sonderbauten – Leinemann Partner Rechtsanwälte beraten Auftraggeber und Bieter in allen Projektphasen. Nahezu alle ÖPP-Großprojekte im Fernstraßenbau seit 2007 wurden auf Bieterseite von uns begleitet.

Unsere Expertise reicht von der Entwicklung passgenauer Vergabekonzepte über die Erstellung von Ausschreibungsunterlagen bis hin zur rechtssicheren Begleitung von wettbewerblichen Dialogen und Verhandlungsverfahren. Auch bei der Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen – etwa in Krankenhäusern, der Straßenbeleuchtung oder im Bereich IT und Verkehrssteuerung – bieten wir fundierte rechtliche Unterstützung und langjährige Erfahrung. Zahlreiche Referenzen belegen unsere Kompetenz in der ÖPP-Vergabepraxis.

Sektoren 

Sektoren-Bauvergabe

Sektorenvergaben im Bauwesen betreffen vor allem Projekte in den Bereichen Trinkwasser, Energie, Häfen, Flughäfen, Schienenverkehr und ÖPNV. Seit 2009 gilt für diese Vorhaben die Sektorenverordnung (SektVO) – nicht die VOB/A oder VgV. Die Regelungen sind weniger strikt, bieten Auftraggebern mehr Spielraum, bleiben aber förmliche Verfahren mit vollständiger Nachprüfbarkeit durch Vergabekammern und Gerichte.

Leinemann Partner Rechtsanwälte zählen bundesweit zu den führenden Kanzleien in der Sektoren-Bauvergabe. Ob Großprojekte wie Eisenbahnstrecken, Offshore-Windparkanschlüsse, Stromtrassen oder Hafenbau – wir verfügen über eine breite Projekterfahrung und begleiten Auftraggeber wie Bieter sicher durch komplexe Verfahren.

Energiewende und Infrastruktur: Offshore-Stromnetze & Netzanbindung

Leinemann Partner Rechtsanwälte begleiten seit vielen Jahren komplexe Großprojekte im Energiesektor – national wie international. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Vorhaben mit hohen Investitionsvolumina, darunter Windkraft-, Photovoltaik-, Biomasse-, Gas- und Kohlekraftwerke sowie Anlagen wie Konverter, Umspannwerke und Blockheizkraftwerke. Auch Projekte der Wärmegewinnung und -verteilung sowie Anlagenbauvorhaben im Chemie- und Metallverarbeitungsbereich gehören zum Beratungsspektrum. Neben der Vertragsgestaltung übernehmen wir die Begleitung von Schiedsverfahren, Dispute Adjudication Boards (DAB) und außergerichtlichen Streitbeilegungen.

Ein zentrales Element unserer Tätigkeit ist die Netzanbindung von Offshore-Windparks in Nord- und Ostsee sowie der Bau von Hochspannungsleitungen über Land – Schlüsselprojekte der Energiewende in Deutschland. Unsere Mandanten reichen dabei von Energieversorgern über Netzbetreiber, Generalunternehmer, Werften und Elektrokonzerne bis hin zu Zulieferern, Bauunternehmen und Plattformherstellern. Bei zahlreichen Großvorhaben sind wir mit unserer juristischen Expertise aktiv eingebunden – von der Ausschreibung über die Vergabe bis zur baubegleitenden Beratung.

Sektorenvergabe von Lieferungen, Leistungen und Dienstleistungen

Auch bei Liefer- und Dienstleistungsvergaben im Sektorenbereich gilt ausschließlich die SektVO – flankiert vom GWB. Damit bleiben auch diese Vergabeverfahren vollständig nachprüfbar. Unsere erfahrenen VergaberechtsexpertInnen unterstützen Auftraggeber und Bieter bei der rechtssicheren Durchführung und verteidigen Projekte im Vergabenachprüfungsverfahren konsequent und kompetent.

Konzessionen

Bei der Vergabe von Konzessionen – z. B. im Strom- und Gasbereich (§§ 46 ff. EnWG) oder bei kommunalen Veranstaltungen – gelten eigene Regelungen, etwa nach der KonzVgV. Dies betrifft etwa die Nutzung öffentlicher Flächen, Veranstaltungsstätten oder auch Rettungsdienstleistungen.

Leinemann Partner Rechtsanwälte begleiten seit vielen Jahren erfolgreich Konzessionsvergabeverfahren für öffentliche Auftraggeber und Unternehmen – von der Ausschreibung bis zur Rechtssicherheit im Verfahren.

Referenzen

Neues Einsatzleitsystem für die Thüringer Polizei

Bauen im Bestand – von der Planung über die Vergabe bis hin zur Gewährleistung

»Skalpell bitte, Dr. Roboter!«

Antike Spuren, moderne Wege – die Varusschlacht im Osnabrücker Land

Spiel, Satz und Baufortschritt

Wenn zwei einen Vertrag schließen möchten, freut sich manchmal der Dritte

Rechtliche Expertise für den digitalen Wandel: Erfolgreiche Vergabe einer E-Lending-Studie

Obstbäume unter Strom: Wie Agri-PV die Landwirtschaft revolutioniert

Modern bauen im »Land der Frühaufsteher«

Klein, aber oho – 3D-Druck auf dem Gebiet der Nanotechnologie

Hannover geht den Neubau an

Beschaffung der Bezahlkarte für Asylbewerber

Ein Parkhaus oder keins?

Fit und gesund bis zur Rente

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Mathe lernen leicht gemacht

Deutscher Pavillon für die Weltausstellung in Japan

Hamburg beseitigt Bausünde aus den Siebzigern

Digitales Liegenschaftsmanagement: Eine besondere Herausforderung

Zwei Wochen, eine Mammut-Aufgabe

Historischer Klang, neues Instrument

Förderung von Kindern und Jugendlichen durch Aktionsprogramm »AUF!leben – Zukunft ist jetzt«

Goliath schlägt David

Kleiner Drache hat gekämpft und gesiegt

Vier Anwältinnen und eine Fußball-EM

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Wie verlieren glücklich machen kann

Entgangener Gewinn wird ersetzt

Eine Maus hebt ab - im Planetarium

Was tun, wenn die Kohle weg ist?

Vergaberecht für den »guten Zweck«

Gut versichert?

Vertrauenssache Möbelkauf

Falsche Vergabepraxis

Aushängeschild der Hansestadt

Die Saubermänner

Neue Fachleute für die Endlagersuche