15.02.2023
Legal 500: Leinemann Partner erneut unter den Top Kanzleien im Bau- und Vergaberecht
Legal 500 Deutschland hat erneut LEINEMANN PARTNER RECHTSANWÄLTE für 2023 mit Spitzenplätzen im Baurecht wie im Vergaberecht ausgezeichnet.
Besonders hervorzuheben ist die Platzierung unter den sieben Top Kanzleien im Baurecht.
30.01.2023
Ralf Leinemann beim Politmagazin Westpol (WDR) im Interview
Ralf Leinemann wurde vom WDR-Magazin Westpol Nordrhein Westfalen zu den Umständen der Sperrung der Talbrücke Rahmede auf der A45 befragt.
24.01.2023
Wirtschaftswoche zeichnet Leinemann Partner aus
Wir freuen uns, dass die Wirtschaftswoche erneut Leinemann Partner Rechtsanwälte als Top Kanzlei 2023 im privaten Baurecht ausgezeichnet hat.
17.01.2023
Ralf Leinemann ist „Thought Leader Construction 2022 Germany“
Who's Who Legal nominiert Ralf Leinemann zum Thought Leader im Baurecht 2022 Deutschland.
08.11.2022
Das neue LP Magazin 02/2022
Die neue Ausgabe unseres LP Magazins ist erschienen!
02.09.2022
Neues Wirtschaftswoche Ranking im Vergaberecht
Als führendes deutsches Wirtschaftsmagazin listet die "Wirtschaftswoche" wieder die Top-Kanzleien im Vergaberecht.
15.07.2022
Ralf Leinemann unter den
Who's Who Legal hat im Bereich Baurecht die 7 "Thought Leaders" in Deutschland 2022 bestimmt. Unter den führenden Positionen ist auch Prof. Dr. Ralf Leinemann.
01.07.2022
Leinemann Partner ernennt sechs neue Juniorpartner
Mit der heutigen Ernennung der sechs neuen Juniorpartner Christoph Conrad, Hauke Meyhöfer, Andreas Rosenauer, Marco Michael Hohensee, Felix S. Thomas und Daniel Altenburg steigt die Zahl der Partner bundesweit auf 33.
24.06.2022
Handelsblatt und Best Lawyers zeichnen Anwälte von Leinemann Partner aus
Der renommierte US-Verlag Best Lawyers hat in Kooperation mit dem Handelsblatt erneut „Deutschlands beste Anwälte“ des Jahres veröffentlicht.
30.05.2022
Rechtsdienstleistung als erlaubte Nebentätigkeit bei Beschaffungsdienstleistungen
Das OLG Düsseldorf hat am 25.05.2022 zur Abgrenzung von Rechtsdienstleistungen und Beschaffungsdienstleistungen entschieden.