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Sie entwickeln, kaufen & verkaufen -
wir beraten

Unser Team Real Estate berät komplexe,
großvolumige Portfoliotransaktionen

Immobilienwirtschaftsrecht

Unser interdisziplinäres Immobilienteam aus erfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten berät seit vielen Jahren umfassend in allen rechtlichen Fragen rund um Immobilien – vom An- und Verkauf über Finanzierung, Nutzung und Bewirtschaftung bis hin zur Begleitung komplexer Transaktionen.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der rechtlichen Gestaltung und Umsetzung von Kaufverträgen, einschließlich Share-Deals. Dabei profitieren unsere MandantInnen von der engen Verzahnung mit unserer baurechtlichen Praxis: Ob beim Verkauf von Grundstücken mit Entwicklungspotenzial, bei der Umnutzung bestehender Immobilien oder im Übergang von der Projektentwicklung zur Vermarktung – wir schaffen rechtssichere Lösungen mit Weitblick.

Dank unserer umfassenden Expertise im privaten Baurecht, unserer Erfahrung in der Projektentwicklung und der Einbindung unseres Notariats können wir sämtliche immobilienrechtlichen Themen aus einer Hand und mit höchster Qualität abdecken.

Unser Beratungsangebot umfasst unter anderem folgende Bereiche:

Immobilienwirtschaftliche Beratung 

Unser Team Immobilienwirtschaftsrecht steht für eine umfassende Betreuung Ihres Immobilienprojektes. Wir beraten internationale Mandanten und Unternehmen kompetent von der ersten Idee eines Projektes, dem Ankauf oder der Schaffung des Baurechts, über die bauliche Umsetzung, die Vermietung und Nutzung und schließlich die Vermarktung. In jeder Phase des Projektes stehen Ihnen durch Fachanwaltstitel und umfassende Referenzen ausgewiesene Spezialisten zur Verfügung. Unsere Expertise erstreckt sich von der Beratung für Einzelobjekte, über Wohn- und Gewerbeportfolios bis zu Spezialimmobilien wie Hotels und Einkaufszentren.

Projektentwicklung

Wir begleiten Sie kompetent und mit Weitblick bei der rechtlich und steuerlich optimierten Strukturierung der Projektgesellschaft, letzteres mit langjährigen, erfahrenen Partnern, der Schaffung des Baurechts und der Erstellung vielfältiger, auf die Projektstruktur und die Ziele des Projekts abgestimmter Verträge.

Unsere Leistungen umfassen insbesondere:

      • Gestaltung und Verhandlung von Grundstückskaufverträgen – sowohl als Asset Deal als auch Share Deal
      • Projektentwicklungsverträge, Projektmanagement- und Projektsteuerungsverträge
      • Planungs- und Bauverträge – abgestimmt auf komplexe Vorhaben im Hoch- und Tiefbau
      • Asset- und Property-Managementverträge, einschließlich Center- und Facility-Management
      • Gewerbemietverträge und Generalmietverträge – individuell zugeschnitten auf Ihre Nutzungskonzepte
      • Nachbarschaftsvereinbarungen – zur Absicherung der Projektumsetzung und Konfliktvermeidung

Durch unsere tiefgreifende baurechtliche und immobilienwirtschaftliche Expertise bieten wir Ihnen ganzheitliche Beratung entlang des gesamten Projektzyklus – vom Grundstückserwerb über die Entwicklung bis zur Verwertung.

Finanzierung

Die Finanzierung ist ein zentraler Erfolgsfaktor jeder Immobilientransaktion. Wir beraten zielgerichtet bei Projekt- und Akquisitionsfinanzierungen, Refinanzierungen, Portfoliotransaktionen und Sale-and-Lease-Back-Modellen – sowohl bei Asset- als auch bei Share Deals. Unser Fokus liegt auf der Entwicklung passgenauer Finanzierungsstrukturen zur Sicherung Ihrer wirtschaftlichen Interessen.

Unsere erfahrenen Anwält:innen führen rechtliche Due Diligence-Prüfungen auf Käufer- und Verkäuferseite durch, identifizieren Risiken und schaffen Transparenz – auch bei komplexen Strukturen. So gleichen wir Informationsasymmetrien aus und schaffen die Grundlage für fundierte Entscheidungen.

Auch bei indirekten Immobilieninvestitionen – etwa in offene oder geschlossene Fonds – stehen wir institutionellen Anlegern mit umfassender rechtlicher Expertise zur Seite. Dabei berücksichtigen wir selbstverständlich alle regulatorischen Anforderungen, insbesondere die Vorgaben der BaFin zum Risikomanagement.

Transaktionen

Von der ersten Objektprüfung bis zum unterschriftsreifen Vertrag begleiten wir Sie umfassend bei erfolgreichen Immobilientransaktionen.

Im Mittelpunkt steht die rechtliche Due Diligence: Unsere erfahrenen RechtsanwältInnen analysieren systematisch die Stärken und Schwächen einer Immobilie und gleichen Informationsasymmetrien aus – für maximale Transparenz und fundierte Entscheidungen auf Käufer- wie Verkäuferseite.

Ein weiterer Schlüssel zum Erfolg ist eine rechtssichere und wirtschaftlich ausgewogene Vertragsgestaltung. Ob Asset Deal, Share Deal, Joint Venture oder Private-Equity-Struktur – wir entwickeln individuelle Vertragskonzepte, abgestimmt auf Ihre Interessen und Ziele. Dabei denken wir nicht nur immobilienrechtlich, sondern auch gesellschaftsrechtlich – von der Wahl der passenden Rechtsform bis zur Vertragsabwicklung.

Unser Immobilienrechtsteam berät zudem institutionelle Anleger bei indirekten Investments in offene und geschlossene Fonds – stets unter Berücksichtigung der regulatorischen Anforderungen, insbesondere der BaFin-Vorgaben zum Risikomanagement.

Immobilienbewirtschaftung 

Sie wollen Ihre Immobilien kurz-, mittel oder langfristig entwickeln. Wir konzipieren mit Ihnen maßgeschneiderte, kreative Lösungen mit denen die Verwaltung und Bewirtschaftung Ihrer Immobilienbestände gesichert werden.

Hierzu zählen die Gestaltung und Verhandlung intelligenter und praxisgerechter Vertragslösungen im Asset-, Property- und Facility-Managementbereich, um eine optimale Balance der verschiedenen Interessen zu erreichen. Dies gilt insbesondere für dynamisch verwaltete Immobilienportfolios, die durch den beständigen Zu- und Verkauf von Objekten gekennzeichnet sind sowie für die Bewirtschaftung von Sonderimmobilien wie Einkaufszentren, Krankenhäusern oder Flughäfen. Wir entwickeln für Sie durch ein hohes rechtliches, technisches und wirtschaftliches Verständnis unserer AnwältInnen passende und vorausschauende Lösungen.

Gerichtliche und schiedsgerichtliche Vertretung 

Im Konfliktfall beraten und vertreten wir unsere Mandanten in allen streitigen Auseinandersetzungen, sei es außergerichtlich, vor Gericht oder in Schiedsverfahren. Auch wenn die rechtliche Beratung und Vertragsgestaltung auf die Vermeidung von Konflikten zielt, sind diese niemals ganz auszuschließen.

Klimaneutralität und Nachhaltigkeit

Mit dem EU Green Deal verfolgt die Europäische Kommission das Ziel, Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen. Ein zentrales Instrument: die energetische Sanierung von Gebäuden. Nachhaltigkeit wird damit zum Schlüsselfaktor für zukunftsfähige Bau- und Immobilienprojekte.

Wir unterstützen Sie dabei, die komplexen regulatorischen Anforderungen auf EU-, Bundes- und Landesebene rechtssicher zu erfüllen – und zugleich wirtschaftlich tragfähige Lösungen umzusetzen. Unsere Beratung folgt einem lebenszyklusorientierten Ansatz: von der Planung über Bau und Betrieb bis zur Sanierung oder Umnutzung.

Ob ESG-Compliance, Energieeffizienz, Taxonomie-Verordnung oder nachhaltige Projektentwicklung – wir helfen Ihnen, Ihr Gebäude rechtlich nachhaltig und zukunftssicher aufzustellen.

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