Wie sich herausstellte, waren die Anlagen korrekt spezifiziert worden, allerdings falsche Siebe eingebaut worden.

Schadensfall im internationalen Industrieanlagenbau

Gut versichert?

Leinemann Partner Rechtsanwälte sind auch im internationalen Bereich gut aufgestellt. Von unserer Mandantin Hillenbrand Germany Holding GmbH wurden wir mit der Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Industriehaftpflichtversicherung beauftragt. Der Mandatierung lag ein internationaler Sachverhalt zugrunde. Ein englisches Konzerntochterunternehmen der Hillenbrand Inc. hat für einen saudi-arabischen Auftraggeber Screening- und Sortiermaschinen für Silikatsande für die Floatglasproduktion hergestellt und geliefert. Der Kunde nahm das Unternehmen vor dem High Court of Justice des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland – Technology and Construction Court auf Schadensersatz in Höhe von 40 Mio. britischen Pfund wegen Nichterreichung der geforderten Leistungswerte in Anspruch. Großer Schaden – kleine Ursache: Wie sich im Laufe des Rechtsstreits herausstellte, waren die Anlagen korrekt spezifiziert worden, allerdings falsche Siebe bestellt und eingebaut worden. Obschon die Verteidigung gegen die Klage überwiegend erfolgreich war, verblieb ein Schaden von umgerechnet ca. 4,5 Mio. Euro, überwiegend wegen der ganz erheblichen Rechtsverteidigungskosten, die sich allein auf nahezu 3 Mio. Euro beliefen. Unsere Mandantin beanspruchte hierfür Deckung über ihre Industriehaftpflichtversicherung und die dort inkludierte Planungshaftpflichtversicherung. Der Versicherer lehnte eine Einstandspflicht bereits dem Grunde nach ab.

Wir haben für unsere Mandantin unter hohem Zeitdruck die Erfolgsaussichten einer Klage gegen den Industriehaftpflichtversicherer geprüft, den Entwurf einer Deckungsklage erstellt und der Versicherung übermittelt. Hierzu waren nicht nur die Versicherungsbedingungen zu prüfen, sondern auch der gesamte technische und rechtliche Sachverhalt auszuwerten. Schnell wurde offensichtlich, dass eine Berufung auf Planungsfehler bei der Spezifizierung der Anlage keine Erfolgsaussichten haben würde. Zwar waren Schäden aus Planungsfehlern von der Versicherungspolice grundsätzlich mit umfasst. Indes hätten solche außerhalb des Versicherungszeitraums gelegen; zudem deckte die Versicherung bei Planungsfehlern keine Schäden wegen Produktionseinbußen. Wir haben daher die zuvor verfolgte Strategie aufgegeben und für unsere Mandantin dargelegt, dass tatsächlich ein Fall der

Produkthaftung (Schäden durch mangelhafte Erzeugnisse) vorlag, dessen einheitliches Schadensereignis (Produktherstellung mit mangelhaften Maschinen und dadurch eintretender Produktionsverlust) in den Versicherungszeitraum fällt.

Unser Klageentwurf öffnete wie beabsichtigt die Tür zu Vergleichsgesprächen mit dem Industriehaftpflichtversicherer, die bezüglich des technischen Sachverhalts auf Englisch und wegen dessen rechtlicher Bewertung in deutscher Sprache geführt worden sind. Im Ergebnis konnten binnen weniger Wochen die zuvor festgefahrenen Positionen im Sinne unserer Mandantin aufgeklärt, eine ansprechende Zahlung seitens der Versicherung sichergestellt und Rechtsstreit vermieden werden.

Leinemann Partner Rechtsanwälte verfügen über ausgewiesene Kompetenzen im Bereich des nationalen wie internationalen Anlagenbaus und sind regelmäßig auch in Auseinandersetzungen mit versicherungsrechtlichem Bezug involviert. Am Standort Berlin stehen darüber hinaus mit den Herren Rechtsanwälten Igor Zarva, LL.M., und Jasper Strehlow (Fachanwalt für Versicherungsrecht) Experten mit versicherungsrechtlicher Expertise zur Verfügung.