Stanortauswahlgesetz

Neue Fachleute für die Endlagersuche

Welches Gestein, welche Region, welcher Standort taugt? Die Suche nach einem Endlager für Atommüll ist eine Sisyphusaufgabe. Leinemann Partner helfen dabei, hochkarätige Fachleute einzubinden.

Angesichts der nuklearen Katastrophe im japanischen Fukushima entschied die damalige Bundesregierung 2011, in Deutschland nach und nach auf die Kernenergie bei der Stromerzeugung zu verzichten. Nach aktueller Planung sollte der Atomausstieg Ende 2022 abgeschlossen sein. Allerdings werden derzeit wegen des Kriegs in der Ukraine Stimmen laut, die Laufzeit der verbliebenen Atomkraftwerke zu verlängern, um Zeit dafür zu gewinnen, Deutschland aus der Abhängigkeit von russischem Gas und Öl zu führen. Selbst wenn es so käme, müsste gleichwohl sichergestellt sein, dass es ein Endlager für radioaktives Material in Deutschland gibt. Zu lösen ist die Aufgabe, hoch radioaktive Abfallstoffe aus den Atomkraftwerken auf etwa eine Million Jahre sicher zu lagern. Seit Sommer 2013 gilt hierzu das Standortauswahlgesetz, in dem ein dreiphasiges Verfahren zur Auswahl eines geeigneten Standorts für ein Atommüll-Endlager festgelegt ist.

Dieses Auswahlverfahren liegt in Händen der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE). Beaufsichtigt, begleitet und unterstützt wird sie vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE). Die erste Phase des Auswahlverfahrens besteht darin, Teilgebiete zu ermitteln, die günstige geologische Voraussetzungen für eine sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle erwarten lassen. In diesen Teilgebieten werden anschließend Regionen bestimmt, die zunächst oberirdisch genauer erkundet werden.

Mittlerweile hat die BGE rund 90 solcher Teilgebiete in Deutschland gefunden, die zusammen allerdings mehr als die Hälfte des Bundesgebiets umfassen. Hier muss eine nähere Eingrenzung erfolgen. Momentan läuft das Verfahren, an dessen Ende jene Regionen feststehen, die sodann oberirdisch untersucht werden sollen. Die Ergebnisse dieser Erkundungen werden die Grundlage für die Entscheidung, wo unterirdisch weitergeforscht werden soll. Dafür würden dann Bergwerke eröffnet, um ein noch genaueres Bild vom Untergrund zu vermitteln. Die Bergwerk-Phase ist zugleich die zweite Phase des Standortauswahlverfahrens. Im Gesetz sind mindestens zwei solcher Erkundungsbergwerke vorgeschrieben.

In der letzten Phase werden die unterirdisch erkundeten Standorte dann verglichen. Daraus soll sich dann ein Vorschlag für einen Endlagerstandort an den Bundestag ergeben. Die Abgeordneten werden darüber entscheiden und per Bundesgesetz einen Endlagerstandort festlegen. Wenn alles nach diesem gesetzlichen Fahrplan läuft, findet die entscheidende Abstimmung im Jahr 2031 statt.

Die Fachleute des Bundesamts legen im Zuge des Verfahrens insbesondere fest, welche Erkundungsprogramme und Prüfkriterien angewendet werden. Außerdem prüfen sie die Vorschläge der BGE, geben Empfehlungen, überwachen den Vollzug des Standortauswahlverfahrens und informieren die Öffentlichkeit. Dieses überaus anspruchsvolle Verfahren erfordert versierte Gutachter und Experten, die das BASE derzeit sucht, um sie als Vertragspartner in das laufende Standortauswahlverfahren einzubinden. Dabei geht es um geophysikalische, strukturgeologische und hydrogeologische Themenkomplexe sowie um Fragen zu den verschiedenen Wirtsgesteinen – Steinsalz, Tongestein und Kristallin. Leinemann Partner Berlin sind mit der vergaberechtlichen Begleitung der Beschaffung dieser wichtigen Unterstützungsleistungen von BASE beauftragt worden.

Schon die Planung der Ausschreibungsunterlagen war eine knifflige Angelegenheit, denn die Rahmenbedingungen für die spätere Vergabe der Einzelaufträge mussten nach spontanen, ad hoc und mittelfristig planbaren Leistungen unterschieden werden. Ad-hoc-Leistungen werden nach bereits feststehenden Bedingungen vergeben, etwa nach auftragsbezogener persönlicher Erfahrung und Preis. Übrige Leistungen werden hingegen erst nach Durchführung eines Mini-Wettbewerbs vergeben. Angesichts des ohnehin langwierigen und komplexen Auswahlverfahrens wären Vergabefehler sehr kritisch. Das Leinemann-Beratungsteam um Thomas Kirch hat also eine nicht zu unterschätzende Aufgabe.